Persik
Hallo Josephina09, ich würde auf deine Stelle GEGEN die Kündigung angehen! ! ! ! ! ! Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch in der Probezeit: Wenn eine Frau einen neuen Job antritt und während der vertraglich festgeschriebenen Probezeit schwanger wird, so schützt sie das Gesetz vor einer Kündigung. "Während der Schwangerschaft greift der Mutterschutz, auch wenn die Arbeitnehmerin noch in der Probephase ist", erklärt Katrin Haußmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Kündigungen durch den Arbeitgeber seien während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung generell unwirksam. Also würde ich auf deiner Stelle zum Anwalt gehen und klagen!!!! Du hast 2 Wochen Zeit!!!! Also mach es auf jeden Fall!!!! Bei mir haben die das gleiche gemacht und ich bin zum Anwalt und habe GEWONNEN und mein Arbeitgeben muss mich wieder einstellen. HOFFE DU WIRST NICHT SO NAIV SEIN UND DENKST AN DICH UND AN DEIN KIND!!!! Mutterschaftsgeld: Normalerweise bekommen Sie netto so viel wie sonst auch. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber legt den Rest drauf und stockt den Kassen-Betrag auf, bis die Summe Ihrem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Erhalten Sie Ihr Geld wöchentlich gilt entsprechend: Es wird aufgestockt, bis Sie den Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen bekommen. Wenn du Fragen hast,kannst dich gerne bei mir melden. PS: Liebe MAMA`S wehrt EUCH ! ! ! LG Lisa