Pummelsche
Hallo Mädels,
nach dem Stress der letzten Wochen, ist bei mir nun entlich Ruhe eingekehrt... Ich habe nun ein Beschäftigungsverbot durch mein AG erhalten, was natürlich ganz toll ist, da ich keine Ahnung habe, was ich mit meiner Zeit anfangen soll
Es wird wohl auch so sein, dass ich nach dem Mutterschutz die Kündigung bekomme, da die damit absolut nicht klar kommen, dass ich Schwanger bin
Nun etwas schönes... ich hatte heute wieder Termin bei meiner FÄ, leider ohne US aber die Herztöne habe ich gehört... (wie süß) Knomi muss näturlich auch dolle gewachsen sein, da mein Gebärmutterstand bei S + 3 liegt... So nun mal wieder was zu mir, ich denke mal, ich lass jetzt auch öfter von mir lesen, da ich ja jetzt "unendlich" viel Zeit habe....
Liebe Grüße
Kannst du überhaupt nach dem Mutterschutz gekündigt werden, wenn du in Elternzeit gehst? Ich glaube nicht! Ich finde es schön von dir zu lesen und ich wüsste schon was ich mit meiner freien Zeit im BV anfangen würde... in der Stadt nach Babysachen bummeln gehen, schwimmen, Kino... und natürlich mit meinen 2 großen Kids viel unternehmen. Die Zeit geht so schnell rum bis Juli!
ich weiß es ehrlich gesagt nicht, wie das mit den kündigen ist... :( aber ich muss ehrlich zugeben, dass ist mir nach all' dem Theater im Moment erstmal egal...
Ja mit den Kids, da haben wir ja schon unser Zeiten Nachmittags wenn sie aus der Schule kommen, Vereinsleben etc. aber Früh und Vormittags??? Bei mir arbeiten se alle und alleine shoppen gehen ist doof... ... ich könnte anfangen und Stricken... hö hö Babyjäckchen stricken...
Hm... also ich bin mir auch nich sicher ob er das darf. Also dich in der Zeit kuendigen.
Erstmal finde ich es ja total schwach von deinem AG , dass er sich so anstellt, weil du schwanger bist. Aber grundsätzlich gilt, dass du, wenn du die Elternzeit in Anspruch nimmst, einem Sonderkündigungsschutz unterliegst, in dem dir der AG nicht kündigen darf ! Also würde ich die Elternzeit natürlich direkt beantragen;-)) LG
Ist das so? Ne oder? oO
Stimmt, aber ich meine, dass der AG nur unter ganz bestimmten, sehr eingeschränkten Gründen die Elternzeit ablehnen kann. Ich glaube die Elternzeit an sich steht einem zu, aber der Antrag muss einigen Regeln entsprechen. Ich meine mich zu erinnern, dass sich die Ablehnung auf die Arbeitsstunden beziehen kann. Man darf ja in der Elternzeit bis zu 30 Std./Wo. arbeiten und DAS kann der AG ablehnen, wenn es nicht passt, also wenn du z.B. beantragst 2 Std./Wo. arbeiten zu gehen. Das ist ja für den AG u.U. völlig sinnlos. Oder wenn du die Elternzeit ganz merkwürdig beantragen würdest, also z.B. dass du jeden 2. Monat Elternzeit nimmst oder 10 Jahre am Stück.