Monatsforum Juli Mamis 2013

Info für alle Mini-Jobber (Mutterschaftsgeld)

Info für alle Mini-Jobber (Mutterschaftsgeld)

Mausi84

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Hallo, als Mini-Jobber (400 bzw 450 EUR Job) bekommt man ja nicht das "normale" Mutterschutzgeld von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Hier sind Infos zum Mutterschaftsgeld das man als Mini-Jobber bekommen kann: http://www.mutterschaftsgeld.de/Eingangsseite.htm Das sind max. 210 EUR die man dann für die gesamte Schutzfrist bekommt, aber besser als nix ist es immer noch. Ich dachte vielleicht interessiert das noch die eine oder andere von euch. LG Mausi


Nine5283

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Antwort auf Beitrag von Mausi84

Hallo, also das ist mir jetzt echt neu. Meinst du das geld was die mama 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt bekommt? Also mein stand ist nach wie vor der das die KK einen teil zahlt und der AG den rest draufbezahlt, sodass du während des Mutterschutzes dein gehalt weiter bekommsr was du vorher auch verdient hast. Im Juni 2011 Jahr ist das alles so geregelt worden wegen dem Gleichberechtigungsgesetz. Du hast als Mini - Jobber die selben rechte wie jemand der teil-oder Vollzeit arbeitet!!!!! LG Nine


Mausi84

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Antwort auf Beitrag von Nine5283

Das gilt aber wohl nicht für Mini-Jobber, denn die zahlen ja keinen eigenen KK-Beitrag (sondern sind meist Familienversichert). Deshalb bekommen sie das Mutterschaftsgeld dann vom Bundesversicherungsamt, statt von der KK. Halt nicht ganz so viel wie von der KK, allerdings verdient man ja im Minijob auch nicht so viel wie in nem Vollzeitjob. Das der AG jetzt den Differenzbetragzahlen muss könnte sein. Das war bei mir damals (Geburt April 2011) noch nicht so, da hab ich NUR das Geld vom Bundesversicherungsamt bekommen. Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn ich mich da jetzt wirklich total irren sollte. LG Mausi


Nine5283

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Antwort auf Beitrag von Mausi84

Hallo, also ich hab jetzt auch nochmal meinen Mann gefragt.( Er ist selber AG) Du bekommst auf jeden Fall dein normales Gehalt während des Mutterschutzes. Seit Juni 2011 ist ein neues Gesetz raus ( Gleichberechtigungsgesetz) das regelt z. B. auch deinen Urlaubsanspruch. Vorher war es ja oft so das man als Mini-Jobber keinen Urlaubsanspruch hatte, das ist jetzt nicht mehr so. Auch wird dein Gehalt weitergezahlt wenn du krankgeschrieben bist. Eben alles so wie wenn man Teil-oder Vollzeit arbeitet. Das Ganze gilt dann natürlich auch für den Mutterschutz. Ich bin selber Mini-Jobber. Bin jetzt aber zu Hause weil ich viele Überstunden und Urlaub hab. Der wird übrigens auch gerechnet bis zum Ende des Monats wo der Mutterschutz endet. Viele wissen das aber nicht, grad weil sie denken das sie als Mini-Jobber nicht gleich gestellt sind. Ist aber falsch. LG Nine