Monatsforum Juli Mamis 2012

nochmal zum elterngeld....

nochmal zum elterngeld....

babymv

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elterngeldkasse benötigt die letzten 12 Gehaltsabrechnungen vor beginn der schwangerschaft das heisst ich bin Nov.2011 ss geworden die brauchen also von Nov.2010-Nov.2011 und davon wird das elterngeld berechnet...habe heute nochmal telefoniert mit der beratungsstelle sorry hatte mir keine ruhe gelassen....sie meinte sonst würden wir als schwangere benachteiligt werden nur nochmal zur info das heisst laut meiner rechnung bekomme ich ca.656euro elterngeld


Sanni_m86

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Antwort auf Beitrag von babymv

äh???? Meinte sie nicht ehr die 12 Monate vor Geburt???


babymv

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Antwort auf Beitrag von babymv

nein habe auch gefragt sie meinte vor der ss weil wir als schwangere mal krank sind BV bekommen usw usw daher würden wir ja benachteiligt werden ich habe am dienstag ein termin bei ihr werde davon berichten


gwasslschdribbe

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Antwort auf Beitrag von babymv

Bei einem BV ist das Gehalt doch aber nicht beeinträchtigt!!??? Deswegen wollen ja soviele Schwangere ein BV und keine Krankschreibung, weil sie sonst einbüßen würden beim Elterngeld! Ich dachte auch dass es 12 Monate vor Geburt sind! Weil man im Elterngeldantrag doch auch angeben muss, ob man innerhalb der letzten 12 Monate Mutterschaftsgeld bezogen hat! Ist das aufregend!!!! Dieser deutsche Bürokratiewahnsinn! Wie kommen eigentlich die (sorry für den Ausdruck!!!) typischen Assifamilien an ihre Kohle, wenn man dafür solche Horrorformulare ausfüllen muss???? Oder sind die alle super-intelligent und verstecken das nur vor der Außenwelt???


emres

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Antwort auf Beitrag von babymv

naja, mutterschaftsgeld könntest du auch bezogen haben, weil du zügig erneut schwanger geworden bist. dachte auch 12 monate vor der geburt,. weiß es aber nicht. bin gespannt. lg Anett


babymv

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Antwort auf Beitrag von babymv

ich bin och total durcheinander ich werde alles am dienstag klären hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm und berichten


ute130581

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Antwort auf Beitrag von babymv

Dann bin ich ja mal gespannt. Wenn die dir was anderes erzählen, lass dir das bloss schriftlich gebenb und daaaaaannnn nehm ich ne Kopie, bezahl das dann natürlich. Drück uns die Daumen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von babymv

Das ist ja wirklich kurios....ich hab eben nochmal meinen vorbereiteten Elterngeldantrag rausgekramt (die kann man sich ja im Internet schon runterladen und schonmal vorher ausfüllen, damit man später nicht so viel Stress hat ;) ) und dort steht unter 8. Höhe des Elterngelds "Ich beantrage Elterngeld auf Grundlage des Einkommens aus Erwerbestätigkeit der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes" und dazu gibt es entsprechend noch ein Zusatzformular, wo man die ganzen Gehaltsnachweise etc. anhängen muss.... da bin ich jetzt auch wirklich gespannt :)