emres
sagt mal, einer von denen, die hier BV hatten, wie ist das, geb ich dann die 12 monate davor ab? oder ist das unwichtig und ich nehm einfach die letzten 12 monate überhaupt für den antrag des elterngeldes??
es sind tatsächlich die letzen 12 Monate vor der Geburt, also Juli 2011 bis Juli 2012.
Ja, Mareike hat Recht.
danke, ich hatte überlegt wegen der frage dahin zu fahren. dann dachte ich, fragste erstmal hier. gut, dann weiß ich bescheid. logisch ist es schon, da es ja das gleiche einkommen war. lg Anett
Hi, ich kenn mich mit BV nicht aus, aber wenn das Kind im Juli geboren wird, dann müsste man doch die Nachweise für den Zeitraum Juni 2011-Juni 2012 abgeben. Bzw. sogar für die 12 Monate vor dem Bezug von Mutterschaftsgeld. edit: das habe ich dazu im Netz gefunden: "Maßgebend für die Berechnung ist das Einkommen aus den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Sofern Mutterschaftsgeld bezogen wird, sind die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Zahlung von Mutterschaftsgeld beginnt, maßgeblich." LG U.
Hi Mädels, Bitte denkt aber dran, dass die Zeit des Mutterschutzes ausgeklammert wird. Das steht im Antrag: "Bemessungszeitraum (12 Monate vor Geburt bzw. VOR DEM BEGINN DER MUTTERSCHUTZFRIST)" und dann die Erklärung im Merkblatt Seite 2 Punkt 3:" Einkommensausfälle aufgrund ... des Bezugs von Mutterschaftsgeld ... werden bei dem Zwölfmonatszeitraum NICHT berücksichtigt. In diesen Fällen ist auf weitere zurückliegende Kalendermonate vorzugreifen." Mein MuSchu begann am 26.5. Also muss ich ab Mai 2011 die Gehaltsnachweise vorlegen. Richtig, das BV spielt keine Rolle, da das Einkommen das Gleiche war. LG Heidi
wäre das dann bei mir. danke! war ab 4.6. im muschu