Mitglied inaktiv
So gestern Mittag hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef. Auf Grund meiner Arbeit und meiner Probleme hatte ich mit meiner Ärztin drüber gesprochen wann es wohl der beste Zeitpunkt ist um es zu sagen. Da alles bisher super aussieht und ich ja doch etwas ziemlich arge Probleme habe meinte sie auch das ich es sagen soll. Was soll ich sagen, die Hälfte der Arbeitskollegen hatte schon drauf getippt, weils mir doch letzte Woche ziemlich arg schlecht ging. Mein Chef hat auch ganz ok reagiert. Naja, was soll er auch machen. Kennt sich von Euch einer mit dem Mutterschutzgesetz aus? Ich bin jetzt echt froh das ich es gesagt habe, ab jetzt darf ich zwar nur noch an der Kasse sitzen.... aber das ist mir lieber... grad bei dem schweren Heben macht man sich ja doch nen Kopf ob nicht doch was passiert. Wünsch Euch schon mal ein schönes WE. Kerstin
Na jetzt ist die Katze aus dem Sack :-) Meine Kollegen wissen es auch schon, weil ich Lehrerin bin und jetzt wegen Schweinegrippefällen an der Schule nicht arbeiten darf. Was willst du denn genau vom MuSchuG wissen? Was du arbeiten darfst und was nicht? Also du darfst keine Arbeiten verrichten, die das Wohl von dir oder dem Kind gefährden, z.B. schwer heben, lange stehen...
habs auch gesagt, es ist ok rüber gekommen... was machste denn von beruf?
Ich bin auch Lehrerin und habe mich noch nicht geoutet. Ich weiß auch nicht...wie ist das denn jetzt mit der Schweinegrippe, es gibt doch keine Meldepflicht mehr. Bei mir sind einige Schüler "grippisch", aber ich weiß nicht, was jeweils dahinter steckt... Bist Du daheim oder machst Du dann an der Schule Bürokram, Bücherei oder so was?? LG Jule
gut das dein chef es weiß, ist immer befreiend, gelle. was möchtest du denn aus dem mutterschutzgesetz wissen ? meinem chef will ich es nach dem nächsten termin am 7.12. sagen. die freude wird sicher weniger groß sein .... aber ja, so ist es halt mal. reicht ja wenn wir uns freuen ^^
Hallo! Ich gebe dir mal nen Link vom MuSchu, da steht eigentlich alles recht verständlich drin. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf LG Gesa