Monatsforum Juli Mamis 2010

anzeige erstatten

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Mitglied inaktiv

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habe online bei einer privatperson babykleidung gekauft. (betrag betrug 50 euro) bezahlt habe ich und ware erhalten. war aber falsche größe. sie hat sich bereit erklärt die sachen zurück zu nehmen und geld zu erstatten. nun habe ich anfang juni zurück geschickt und am 20.6. hat sie die ware erhalten. sie schrieb das sie es mir überweisen würde. bis heute hab ich nix bekommen. würde nun gern anzeige bei der polizei erstatten. aber anzeige auf was? unterschlagung oder? unter diebstahl läuft das ja nicht oder?


Kristallschatz

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Anzeige wegen Betruges, würde ich sagen. Hast Du es versichert verschickt, so dass Du es nachweisen kannst? Meldet sie sich denn auf Nachfrage? Viele Grüße, Eva


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kristallschatz

habe es per hermes verschickt da ist alles versichert. habe aber auch die emails wo steht das sie es erhalten hat. habe ihr geschrieben das ich zur polizei gehe wenns morgen nicht da ist und bis heute keine antwort


Kristallschatz

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Die Frage ist, ob die polizeiliche Anzeige großartige Konsequenzen für Dich haben wird und Du Dein Geld dadurch zurückbekommst. Ich denke, da musst Du einen Anwalt einschalten


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kristallschatz

Du kannst natürlich Anzeige bei der Polizei wegen Betruges stellen, aber was werden die groß machen können? Klar könntest du auch einen Anwalt einschalten wie Kristallschatz vorschlägt, allerdings sind dann die Anwaltsgebühren für die Erstellung des Mahnbescheides und Auslagen (Porto & Co.) sehr wahrscheinlich höher als deine 50,-€. Ich würde dir Vorschlagen der Dame erst einmal eine Frist von 2 Wochen zur Zahlung zu setzen mit dem Hinweis darauf das du bei Nichtzahlung weitere rechtliche Schritte gegen sie vornehmen wirst. Oft reicht das schon! Ansonsten besorgst du dir im Schreibwarengeschäft einen Mahnbescheid und erstellst diesen. Das können Privatpersonen auch und muss nicht zwingend von einem Anwalt gemacht werden! Ist auch gar nicht so schwer. ;) Damit kannst du dann dein Geld einfordern. Denk daran, das Mahngericht (Amtsgericht) ist immer am Sitz der Antragsgegnerin, heißt der Schuldnerin. Wenn du noch fragen hast, PN mich bitte an. Ich würde dir gegebenenfalls meine Mailadresse geben da ich da eher reinschaue als in mein PN-Fach. ;)


Mitglied inaktiv

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=) hier hat immer jemand ein offenes ohr find ich super danke


Mitglied inaktiv

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Ich muss mich schnell mal korrigieren! Das zuständige Mahngericht ist nicht am Wohnort der Antragsgegnerin sondern der Antragsstellerin, also bei dir! Ach so und noch was: Zitat: "Bei Entgeltforderungen (Geldforderungen aufgrund eines Vertrages) tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein, wenn bis dahin nicht vom Schuldner geleistet wurde. Verbraucher müssen hierauf in der Rechnung hingewiesen werden. Für alle anderen Geldforderungen ist eine Mahnung grundsätzlich nötig, um den Schuldner in Verzug zu setzen." Zitat Ende Sind die 30 Tage schon rum? Ansonsten Frist setzen von 2 Wochen um sie in Zahlungsverzug zu setzen. Zitat: "Ab Verzugseintritt kann der Gläubiger Verzugszinsen vom Schuldner fordern. Diese liegen 5% über dem Basiszinssatz, [...]." Zitat Ende Vergiss das nicht. ;) Basiszinssatz musst du schauen wie hoch der ist. Ach ja, du musst Gerichtsgebühren beim Gericht vorlegen, kannst diese im Mahnbescheid aber auch geltend machen. Sind wohl so um die 23,-€ (laut dieser Seite http://www.mahnung-online.de/cgi-bin/gebuehrenrvg.cgi . Rechtsanwaltsgebühren hast du ja nicht.