3fachmama78
Hallo zusammen. Ich habe mal eine frage: weiß jemand wie das ist mit dem Beschäftigungsverbot und Urlaub? Mein AG weiß nicht genau bescheid und unsere Sozialbeauftragte erreiche ich nicht. Habe so gar keine Ahnung... Danke schon mal für eure Antworten
Ich schleich mich mal ein, natürlich darfst du in den Urlaub fahren, war im BV auf den Malediven ,
kein Problem und erlaubt!
Viel Spaß und viele Grüße!
Den Urlaub behältst du. Kannst du dann vor eltern Zeit noch dranhängen oder danach, dann bekommst du länger Gehalt ;) aber nen Antrag stellen dass du den ins nächste Jahr mitnimmst. Ich hoffe ich liege richtig. So war es meiner Meinung nach bei meinem sohn.
Hi, also es ist wohl so, dass das BV als Arbeitszeit gilt und sich dein Urlaubsanspruch dadurch nicht verkürzt (in Elternzeit kann anteilmäßig 1/12 pro Monat abgezogen werden. Den Urlaub kannst du mit ins Folgejahr nehmen, musst dies aber beantragen, sonst verfällt der Urlaub eventuell. Es gibt aber wohl ein Urteil, das besagt, wenn der Jahresurlaub genehmigt ist, aber wegen des BV nicht genommen werden kann, ist der Urlaub futsch und die Schwangere hat das Nachsehen. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld stehen uns trotz BV übrigens zu 100% zu. Da ich jetzt in den Urlaub fahre, kann ich nicht in den entsprechenden Büchern nachsehen, da ich nicht mehr in Betriebsratsbüro komme und in 2 Wochen wirst du ja vermutlich eine Klärung haben. LG Lissy
Danke für eure Antworten. Ich habe eben auch das gelesen das wenn der Urlaub genehmigt wurde der Urlaub abgezogen wird. Aber das man es beantragen soll, damit man den Urlaub mit ins Folgejahre nehmen kann wusste ich jetzt nicht. Na dann bin ich mal gespannt was meine Sozialbeauftragte sagt und ob meine Ärztin grünes Licht für unseren Urlaub gibt...
Oh deine Frage ist auslegungssache...
Wenn es um deinen Urlaubsanspruch geht, den behältst du natürlich auch, kannst du wie schon gesagt an deine Elternzeit ranhängen. Solltest du dann deine Arbeitszeit reduzieren wollen beantragte dies für die Zeit nach deinem Urlaub, denn es steht dir volles Gehalt zu für diese Zeit.