Mone8282
---vielleicht kennt sich ja einer von Euch damit aus....
Mein Mutterschutz beginnt am 18.12.2014.
Ich hätte also einen anteiligen Urlaubsanspruch von 8 Tagen für das Jahr 2015 und noch 3 Tage die ich von diesem Jahr übrig habe.
Laut der Personalabteilung darf ich diesen vor dem Mutterschutz nehmen...( also quasi ab dem 3.Dezember 2014 )
Allerdings stellt sich jetzt meine oberste Chefin quer und meint, es würde ein neues BGH Gesetz geben und ich dürfte den Urlaub von 2015 nicht vor dem Mutterschutz nehmen.
Ich bin jetzt echt ein bisschen sickig....
Weiss jmd. ob das stimmt ????????
Ich kann im Internet nämlich nichts darüber finden
Das mal ne gute Frage... Damit habe ich mich noch gar nicht so beschäftigt. Denn ich gehe ab dem 15.12. in Mutterschutz und werde anschließend 2 Jahre in Elternzeit gehen. Kann dir leider nicht helfen, aber interessieren würde es mich auch mal
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=8881 Da steht das der AG nicht verpflichtet ist Urlaub im voraus zu gewähren, da ja auch nicht die genaue Dauer des MuSchu festgelegt werden kann.Kommt ja darauf an, wann das Kind schlußendlich geboren wird.
Ok danke ;-( Dann kann ich wohl doch nur die restlichen 3 Tage aus 2014 nehmen.
Es sei denn, der AG ist kulant und geht das Risiko ein, dir im schlimmsten Fall für ihn zuviel Urlaub zu gewähren.
Wahnsinn ihr seit alle so spät. Ich geh mitte Oktober in Mutterschutz obwohl mein ET der 03.01.15 ist. Hab einige Überstunden + Urlaub. Ich freu mich aber jetzt schon und hoffe die Zeit vergeht bis dahin schnell.