Monatsforum Januar Mamis 2012

Oh Hilfe! Grenzgänger und elterngeld

Oh Hilfe! Grenzgänger und elterngeld

Sandyyy

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Kurze Info: ich arbeite in Luxemburg, aber wohne in Deutschland. Jetzt hab ich meinem Chef einen Brief geschickt das ich 2 Jahre in elternzeit gehen werde. Kommt ein brief zurück. Ich darf nur 6 Monate. Ich soll das in luxemburg beantragen und da gibt's maximal 6 Monate. Beim jugendamt hieß es aber ich muss das Geld in deutschland beantragen und kann dann auch auf 2 Jahre aufteilen. Laut dem schreiben von meinem Chef darf ich höchstens und auch nur wenn ich stille bis zum 24.10.2012 in elternzeit gehen. Ich mein aufs Geld bin ich noch nicht mal angewiesen. Aber find ja keine Betreuung für den kleinen. In der nähe gibt's nur Betreuung ab 2 Jahren. Bin jetzt echt überfordert. Darf mein Arbeitgeber denn die elternzeitdauer überhaupt ablehnen. Wie mach ich es denn jetzt. Betreuung find ich vor 2 jahren nicht. Und auch meine verwandten wohnen alle zu weit weg.


Goldspatz

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Antwort auf Beitrag von Sandyyy

heißt das, du fällst unter die gesetze von luxemburg? evtl. weiß dein chef ja in der nähe deiner arbeit eine kinderbetreuung? wenn es dort nur 6 monate erlaubt ist, müsste es ja evtl. auch betreuungsplätze geben.


Misch

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Antwort auf Beitrag von Sandyyy

Hallo Sandyyy, stimmt wir bekommen hier in Luxemburg nur 8 Wochen Mutterschaftsurlaub vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Wenn du jedoch dein Kind stillen wirst, so musst du eine Bescheinigung einreichen und du bekommst weitere 4 Wochen dazu (also 12 Wochen Urlaub nach der Geburt). Elternurlaub musst du auch beantragen. Diesen musst du sofort nach dem Mutterschaftsurlaub nehmen. Entweder du beantragst 6 Monate Vollzeiturlaub oder 12 Monate Teilzeiturlaub. Du bekommst während diesen 6 Monaten resp. 12 Monaten auch nur die Hälfte vom Gehalt. Und das wars, mehr bekommen wir nicht. Ansonsten muss du "congé sans solde" (unbezahlter Urlaub) beantragen... Ich hoffe ich konnte dir helfen. Die Antragsformulare findest du auch im Internet. ..... Mutterschaftsurlaub in Luxemburg Artikel 3. Vorgeburtlicher Urlaub (Congé prénatal) Die schwangere Frau darf während der 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Datum der Niederkunft nicht beschäftigt werden. Diese Periode, genannt „Congé prénatal“, wird bescheinigt durch ein ärztliches Attest, das das voraussichtliche Datum der Niederkunft feststellt. Wenn die Niederkunft vor dem voraussichtlichen Datum stattfindet, wird der Anteil des nicht genommenen vorgeburtlichen Urlaubs dem nachgeburtlichen Urlaub hinzugerechnet, so wie dieser im nachfolgenden Artikel 4 bestimmt wird. Wenn die Niederkunft nach dem voraussichtlichen Datum stattfindet, wird das Verbot, die schwangere Frau zu beschäftigen verlängert, ohne dass die Dauer des nachgeburtlichen Urlaubs verkürzt werden kann. Artikel 4. Nachgeburtlicher Urlaub (Congé postnatal) Die Frau nach der Niederkunft darf nicht in den 8 Wochen beschäftigt werden, die der Niederkunft folgen. Diese Periode, „Congé postnatal“ genannt, wird durch ein ärztliches Attest bescheinigt, das das Datum der Niederkunft angibt. Die Dauer des nachgeburtlichen Urlaubs wird auf 12 Wochen ausgedehnt im Falle einer vorzeitigen Niederkunft oder Mehrfachgeburt und ebenso, wenn die Mutter ihr Kind stillt. Elternurlaub (congé parental) Für den an den Arbeitgeber zu stellenden Antrag ist kein besonderer Inhalt vorgeschrieben. Es muss jedoch klar daraus hervorgehen, ob der jeweilige Elternteil einen 6-monatigen Vollzeitelternurlaub oder einen 12-monatigen Teilzeiturlaub beantragt. Außerdem muss ersichtlich werden, ob es sich um den 1. oder den 2. Elternurlaub handelt. Wenn es sich um einen Antrag auf den 2. Elternurlaub handelt, muss ebenfalls das Datum des Beginns des Urlaubs angegeben werden. Im Falle eines Teilzeitelternurlaubs ist es empfehlenswert, die Modalitäten, d.h. die Arbeitsdauer und die Arbeitszeiten schriftlich festzulegen.


Sandyyy

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Antwort auf Beitrag von Sandyyy

Das mit dem unbezahltem urlaub wäre eine idee. Also ich will definitiv meine 2 Jahre machen. Ob mit oder ohne Geld. Da kündige ich doch lieber bevor ich mein Kind nach 6 Monaten schon in ne Betreuung geb.