Monatsforum Januar Mamis 2012

Nachname?? nicht verheiratet

Nachname?? nicht verheiratet

aabbcc

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wisst ihr ob ich meinem baby nach der geburt ohne probleme den nachnamen meines freundes geben kann? oder wird meine tochter erstmal automatisch meinen namen bekommen?? möchten ganz gern das unsere tochter den nachnamen von meinem freund bekommt! habe nun verschiedenes gehört...geht das wenn man noch nicht verheiratet ist?


Mandy301988

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Antwort auf Beitrag von aabbcc

Du kannst problemlos den namen deines Freundes dem kleinen zwerg geben... Unser prinz wird auch den namen meines freundes tragen... Also alles kein Problem nach der entbindung muss dein Freund dies nur der Hebamme erzählen wenn er den Vornamen bekannt gibt... glg


aabbcc

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Antwort auf Beitrag von aabbcc

echt? ohhh super :)))) das freut mich total, ich dachte jetzt weil ich das auch so gehört habe, das man da jetzt irgentwas beantragen muss, und papierkram und dies und das.... :P aber dann ist ja gut ;)))


Sherlocky

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Antwort auf Beitrag von aabbcc

wir fahren auch nächste oder übernächste Woche zum Jugendamt und er unterschreibt schon mal die Vaterschaftsanerkennung dann geht das mit dem namen alles ohne Probleme.


Franzi140287

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Antwort auf Beitrag von Sherlocky

Vaterschaftsanerkennung ist doch aber aufn Standesamt... Haben wir letzte Woche auch gemacht. Ich hab mich noch nicht entschieden welchen Namen die bekommt.Aber ich denke es wird wohl eher meiner werden :)


Sherlocky

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Antwort auf Beitrag von Franzi140287

bei uns macht das das Jugendamt oder man geht zum Notar ( nur der kostet dann wieder ) Aber das ist vielleicht von Region zu Region unterschiedlich


Sandyyy

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Antwort auf Beitrag von aabbcc

Am besten fahrt ihr trotzdem vorher gemeinsam zum jugendamt und macht eine vaterschaftsanerkennung. Aber auch so kannst du soweit ich weiß den Namen des Vaters geben.


Mandy301988

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Antwort auf Beitrag von aabbcc

Auch ohen Vaterschaftsanerkennung kann das KInd den Namen des Vaters tragen... Nur ist eine vorige VA einfach mal besser...


jan2012

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Antwort auf Beitrag von aabbcc

also das mit der vaterschaftsanerkenung ist auf dem Jugend-und Standesamt machbar, allerdings wenn ihr geteiltes sorgerecht wollt braucht ihr noch eine Sorgerechtsverinbahrung oder son Ähnlich die geht nur auf dem Jugendamt- also einmal auf das Jugendamt beides machen Thema erledigt!


babyfelix

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Antwort auf Beitrag von aabbcc

Die ist dafür Voraussetzung. Wo man die abgibt, ist von Kommune zu Kommune verschieden. Manchmal beim Jugendamt, manchmal beim Standesamt, manchmal beim Einwohnermeldeamt. Also besser nachfragen. Man kann diese auch erst bei der Anmeldung des Kindes abgeben, übrigens. zumindest hier bei uns.