Monatsforum Januar Mamis 2012

mutterschaftsgeld

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Goldspatz

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Wer kennt sich aus damit? Hab heute mit der Krankenkasse telefoniert...und die sagen doch tatsächlich, ich habe keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da ich freiwillig in der GKV bin.


knuffelchen13

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Antwort auf Beitrag von Goldspatz

Leider kenn ich mich nicht aus. Das sind aber keine guten Nachrichten.... Ach, übrigens Anja... Wir sind schon 20. Woche Gruß Dani


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Goldspatz

bist du angestellt oder selbständig?


Firli

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Antwort auf Beitrag von Goldspatz

is bei mir auch so, bekomm nichmal krankengeld . ich wollte mich noch irgendwie zusätzlich versichern, also mehr beitrag bezahlen, machen die aber nicht mehr, weil ich jetzt ein zu großes risiko hab das auch tatsächlich in anspruch zu nehmen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Firli

die Frage ist aber doch: seid ihr angestellt oder selbständig?


Firli

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selbständig


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Firli

dann gehts wohl nicht, wenn du angestellt wärst, dann müsstest du eigentlich volles Gehalt bekommen, denn die Krankenkasse zahlt ja eh nur max. 13€ pro Tag dazu und den Rest muß der Arbeitgeber aufstocken...


Goldspatz

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Antwort auf Beitrag von Goldspatz

ich bin derzeit weder angestellt noch selbständig...jedoch ab september bis zum mutterschutz Lehramtsanwärter...und damit dürfte ich in die private krankenversicherung...aber die nehmen ja keine schwangeren ab einer bestimmten woche mehr auf...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Goldspatz

das ist ja echt sau blöd... aber kannst du nicht vielleicht beim Amt irgendwas kriegen? Elterngeld bekommst du ja auch...


bibi24

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Ich bekomm auch nichts. Mein Vertrag ist schon ausgelaufen und ich bin daheim und außerdem familienversichert


tabitha_b

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Antwort auf Beitrag von Goldspatz

Hallo Golspatz, als Referendarin hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (unabhängig davon, ob du in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert bist), da für Beamtinnen das Mutterschutzgesetz nicht gilt, sondern besondere beamtenrechtliche Regelungen, die du von deiner Dienstbehörde erfährst. Ich habe für mich noch nicht nachgefragt, gehe aber davon aus, dass für die Zeit des Mutterschutz die normalen Bezüge weitergezahlt werden. LG