anke-81
Mein Schatzi und ich sind ja noch nicht verheiratet wir würden gerne noch vor der Geburt aber geht nicht da es sich noch ein bisschen mit der Scheidung hinzieht, da der Anwalt geschlampt hat!! Nun meine Frage müssen wir nach der Geburt einen Vaterschaftstest machen damit er als Vater annerkannt wird und das Sorgerecht bekommt? Oder ist das blödsinn! Ich würde unserem Kind gerne schon unseren kleinen seinen Namen geben denn sobald wir heiraten können werden wir es eh tun und dann bekommen wir doch eh den Namen oder?? lg
vor der geburt zum jugendamt und ihn als vater festlegen
Bist du noch verheiratet oder dein mann? Wenn er noch verheiratet ist, braucht ihr nur eine Vaterschaftsanerkennung auf dem Jugendamt unterschreiben, somit ist er der gesetzliche Vater. Kann man schon während der Schwangerschaft machen. Sorgerecht müsste dann (glaub) ebenfalls auf dem Jugendamt gemacht werden, aber erst nach der Geburt. Wenn du noch verheiratet bist, ist dein Nocheheman automatisch der gesetzliche Vater. In diesem Fall muss die vaterschaft angefechtet werden.
Genau, sonst ist dein Noch- Ehemann der gesetzliche Vater mit allen Pflichten und dein jetziger Partner hat kaum Chance.
Mein Freund ist noch verheiratet? Also können wir in der schwangerschaft die Vaterschaft annerkennen und nach der Geburt das Sorgerecht?
Ja. Dann könnt ihr die Vaterschaftsanerkennung ( muss dann bei der Geburt mit im KH vorliegen) noch während der Schwangerschaft machen. Somit steht er dann auch sofort auf der Geburtsurkunde als Vater. Mit dem Sorgerecht geht es glaub erst nach der Geburt. Das kann ich dir leider nicht so genau sagen.
Hallo, wir sind auch nicht verheiratet. Mein Freund erkennt die Vaterschaft die Tage auf dem Jugendamt an. Um das Sorgerecht habe ich mir ehrlich gesagt gar keinen Kopf gemacht. Bin davon ausgegangen, dass er das automatisch mit hat, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Aber da werden wir dann auch gleich mal da nachfragen. Mit dem Nachnamen wurde es mir so gesagt, dass Ihr den frei entscheiden könnt, ob das Kind Deinen oder den von Deinem Freund haben soll nach der Geburt. Wenn das Kind Deinen Nachnamen bekommt und ihr innerhalb von 5 Jahre heiratet, das Kind automatisch den Nachnamen bekommt, den Du auch hast, also dann der Familienname. Ob das stimmt weiß ich aber auch nicht genau. Kann man ja auch auf dem Jugendamt nachfragen oder beim Standesamt, die sollten sowas ja wissen. LG
Das mit der Namensänderung ist tatsächlich so. Habe letzten Sommer geheiratet und meine Tochter ( zu diesem Zeitpunkt 6) hat ebenfalls den Namen von meinem Mann bekommen, sie durfte das sogar selber Unterschreiben das sie das möchte :) Habe danach auch eine neue Geburtsurkunde mit ihrem neuen Namen bekommen.
War bei meinem Sohn auch so wie bei SteelyAngel, nur mit 7. Hat er auch ganz stolz selbst unterschrieben :-) Annimy, das Sorgerecht hat er nicht automatisch wenn er die Vaterschaft anerkennt, das ist ein Extrawisch, der unterschrieben werden muss. Haben wir aber auf einmal gemacht beim Jugendamt.
Alles klar, danke Da hatte ich wirklich noch gar nicht drüber nachgedacht. Gut, dass es angesprochen worden ist.
Das geteilte Sorgerecht kann man auch schon vor der Geburt eintragen lassen, auch beim Jugendamt
Das hört sich gut an, dann kann man das gleich in einem Rutsch mitmachen. Danke für die Info
Danke ihr lieben für eure Auskünfte!! Lg Anke
ja, wir sind auch nicht verheiratet (also, weder miteinander noch mit anderen Partnern), aber die Vaterschaftsanerkennung sowie die gemeinsame elterliche Sorge lassen wir direkt nächste Woche beim Jugendamt alles machen. den Termin musste ich auch Ewigkeiten im Vorfeld machen, weil die hier in Hamburg dafür irgendwie immer nur zwei Tage die Woche anbieten, aber dann ist das zumindest geregelt und wir haben dann diese Rennereien nach der Geburt nicht noch. Und man weiß ja auch nie, was passiert, jedenfalls hat mein Freund dann die gleichen Rechte wie ich, wenn es um irgendwelche Entscheidungen das Baby betreffend geht...