Mitglied inaktiv
Hallo ihr lieben,
Ich hoffe euch und euren bauchbewohnern geht es soweit gut?!
Ich starte direkt mal mit meiner frage. Meine beste Freundin erzählte mir gestern sie hat mit der AOK telefoniert und die meinten zu ihr wenn ein Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter hat, muss der Chef keinen Mutterschutz bezahlen- sprich die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt.
Ich hab das ganze Internet nach Informationen hierzu abgesucht, aber entweder bin ich blind, oder da ist wirklich nichts zu finden.
Hat von euch schon jemand davon gehört?
Lieben Gruß
Hallo, also ich kann aus erfahrung sagen das bei meinem sohn vor 2 jahren der arbeitgeberanteil gezahlt wurde und ich arbeite in einem kleinen betrieb ->chef+ inkl. mir 3 mitarbeiter. Ob ich diesmal den arbeitgeberanteil gezahlt bekomme ist noch fraglich, bin noch in elternzeit von meinem sohn, arbeite aber geringfügig in meinem betrieb. Hab die elternzeit zum beginn des neuen mutterschutzes schriftlich gekündigt. Mal sehen was mein Chef darauf noch sagt, das Schreiben hat er vor 3 wochen von mir bekommen.
Ja mir ist wichtig zu wissen ob der Chef den Anteil zahlen muss, oder ich mich auf was anderes gefasst machen muss.
Also soweit ich informiert bin darf der arbeitnehmer einen da geldtechnisch nicht benachteiligen. Jeder der einen betrieb eröffnet ist verpflichtet die Umlage 2 Versicherung abzuschließen die das beinhaltet das der arbeitgeber den zu zahlenden anteil des MuSchu Geldes zurückerstattet bekommt. Hab jetzt auch mal im internet etwas gestöbert und nichts dazu gefunden, also bin ich mir eigtl recht sicher das da nichts dran ist. Vllt hat sie es mit etwas anderem verwechselt.
Weißt du zufällig wie es sich verhält wenn ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen möchte? Verhält es sich da anders? Danke dir auf jeden Fall schonmal für die Antwort. Den Stand hatte ich auch :)
Es ist doch ganz normal, die Elternzeit an den Mutterschutz anzuschließen, dadurch entstehen dir keine Nachteile. Welche auch gar nicht entstehen dürfen
Hallo Inga!
Ich halte das für völligen Quatsch! Eine Schwangere darf während des gesetzlichen Beschäftigungsverbot nicht benachteiligt werden, ob Kleinbetrieb oder nicht. Der Arbeitgeber ist definitiv dazu verpflichtet diese Leistung zu zahlen. Voraussetzung ist, dass man in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und in einem Arbeitaverhältnis steht.
Ich weiß man macht sich immer viele Sorgen in der Schwangerschaft um finanzielles, aber hier musst du dir keine Sorgen machen
Liebe Grüße
Anni
Ja ich frage mich nur was die AOK dann zu meiner Freundin meinte was es da für Ausnahmen gibt :/ echt ätzend solche Aussagen. Das verunsichert einen dann eben doch :/
Hallo! Das einzige was meines Wissens anders ist in einem kleinen Betrieb, ist die Tatsache dass der Arbeitgeber dann nach Ende der Elternzeit nicht verpflichtet ist dir eine Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen sondern sagen kann „entweder du kommst Vollzeit wieder oder gar nicht“ während man bei größeren Firmen einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung hat! An Mutterschutz und Elternzeit ändert sich aber gar nichts durch die Größe des Betriebes!
Also ich würde sagen das stimmt nicht, da der Arbeitgeber sich das Geld sowieso wieder zurückholen kann, soviel hat jedenfalls mein Chef gesagt, deswegen ist auch keine Firma benachteiligt... Verlass dich niemals auf Aussagen anderer, sogar eine Mitarbeiterin der Elterngeldstelle hat mir schon mal Mist erzählt, hätte ich mich nicht selber nochmal schlau gemacht, wäre mir viel Geld durch die Lappen gegangen. Alles gute