Nienchen2709
Hey Mädels,
ich habe im Forum Schwanger wer noch, nen Beitrag hinterlassen, wäre super wenn ihr mir da helfen könnt.
ich habe keine lust den beitrag auch noch hier einzutragen
LG Nienchen
Hallo... Also gekündigt werden kann und darf deine Freundin nicht!! Das steht fest und da bin ich mir ganz sicher.... Sie soll doch mal einen Anwalt anrufen und unverbindlich fragen was sie machen soll! Wegen dem BV würde ich mal mit dem FA reden oder auch direkt den Anwalt fragen... Der weiß es am besten! Kosten brauch sie da nicht befürchten, da sie definitiv im Recht ist! Im Gegenteil ihr steht sogar was zu... Das ist ja diskriminierend!!!!
Hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutz.html#tocitem11
Der Kündigungsschutz tritt aber erst in Kraft sobald Sie im Mutterschutz ist. Das ist aber erst der Fall wenn Sie die Schwangerschaft offiziell bekannt gibt. Oder Innerhalb von 2 Wochen nach erhalt der Kündigung Kündigungsverbot des § 9 Mutterschutzgesetz Nach § 9 Mutterschutzgesetz besteht vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ein absolutes Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Er kann den Arbeitsvertrag während dieser Zeit somit nicht kündigen. Dieses Kündigungsverbot gilt allerdings nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war oder die Schwangere ihm spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigung die Schwangerschaft mitteilt. Die Schwangerschaft muss allerdings im Zeitpunkt der Kündigung schon bestanden haben. Im Streitfall muss die Arbeitnehmerin beweisen, dass sie dem Arbeitgeber die Mitteilung gemacht hat. Deshalb sollte sie den Zugang der Mitteilung an den Arbeitgeber "beweissicher" gestalten, also etwa einen Zeugen mitnehmen oder aber die Mitteilung durch einen Boten zustellen lassen. . Versäumt die Schwangere die Zweiwochenfrist schuldlos, sie z.B. selbst nicht wusste, dass sie im Zeitpunkt der Kündigung schwanger war, dann gilt der absolute Kündigungsschutz auch dann, wenn sie die Mitteilung unverzüglich nachholt, sobald sie von ihrer Schwangerschaft durch ärztliches Zeugnis Kenntnis erlangt hat.
Genau und so hat sie sich auch verhalten. hat halt innerhalb der 14 tage die bescheinigung nachgereicht. der anwalt sagte auch das sie alles richtig gemacht hat.
Na also... Dann dürfte doch alles klar sein oder?