Pegasus29
Guten Abend ihr Lieben, also, habe heute nen Rückruf von meiner KK erhalten. Man staune! So ist der Stand der Dinge: Ich habe einen befr. Vertrag bis 15.01.2012. Gehe bereits ab 09.01.2012 in Mutterschutz. Meine KK zahlt ja das MuSchu-Geld in Höhe vom Krankengeld (67%) und den Rest zahlt der Arbeitgeber (AG). Aber in meinem Fall muss der AG nur bis 15.01.2012 den Rest draufzahlen, da ja nur bis 15.01.2012 ein Arbeitsverhältnis besteht. Ab dem 16.01.2011 zahlt meine KK das MuSchu-Geld in Höhe des Krankengeldes und einen gewissen Prozentsatz der Differenz zum Nettogehalt. Also ein paar Euro Eibußen habe ich, aber nicht so doll viel. Und danach gibts ja dann eh das Erziehungsgeld. Na bloß gut, dass das jetzt geklärt ist. Denn zuerst hieß es, dass ich überhaupt keinen Anspruch hätte, da ich ja ab MuSchu (eigentlich erst ab 16.01.2012) keinen AG mehr habe! So, nun bin ich beruhigt. Ich wünsch euch einen wunderschönen Abend und vorab schon mal ein schönes WE falls ich morgen nicht reinschauen sollte. LG Eure Diana