Snaily
Ihr Lieben, jetzt hab' ich doch auch mal eine Frage. Mein Chef setzt mir gerade die Pistole auf die Brust und möchte schon am Montag von mir erfahren, wie ich meine Elternzeit plane. Ich kann das ja irgendwie verstehen, weil er echt schauen muss, wie er meinen Wegfall kompensieren kann bzw. ggbf. eine Stellenausschreibung machen muss, aber das ist ganz schön schwierig für mich. Bin noch in gar keine Planungen bisher eingestiegen (vor lauter Panik, Krümel könnte es nicht schaffen). Hab' ja bisher nicht mal eine Hebamme. Mein Mann möchte auf jeden Fall auch Elternzeit nehmen. Jetzt fragen wir uns, wie sollen wir das aufteilen und natürlich wie spielt das finanziell eine Rolle? Die tollen Mutterschutz und Elternzeit/Elterngeld-Ratgeber vom Familienministerium helfen uns aber irgendwie nicht weiter. Wenn mein Mann und ich gemeinsam Elternzeit nehmen, dann haben wir doch 14 Monate, die uns an Elterngeld zustehen, oder? In den Broschüren steht, dass der Mutterschutz auf das Elterngeld angerechnet wird. Wenn wir nun so lange Elternzeit nehmen möchten, wie wir auch Elterngeld beziehen, wie sieht das dann jetzt aus? Muss ich die Mutterschutzzeit dann wieder abziehen und wenn ja, den kompletten Mutterschutzzeitraum oder nur die 8 Wochen nach der Geburt? Verringert sich die Elterngeldzeit dann real doch wieder auf weniger Monate? Oder haben wir das nur falsch verstanden und nach der Mutterschutzzeit fangen dann die 14 Monate Elterngeldzeit an, die wir uns dann nach unseren Wünschen einteilen können? Bestimmt weiß jemand von euch eine Antwort... Liebe Grüße, Snaily
Hi, Hatte heute auch ein Gespräch mit der Perso. 1) Elternzeit muss erst bis 4 Wochen NACH der Endbindung formlos per Brief beantragt werden + Kopie der Geburtsurkunde 2) Elternzeit gilt ab der Geburt, sprich 8 Wochen Mutterschutz sind da mit dabei. 3) Elterngeld ist abzüglich der Zeiten des Mutterschaftsgeldes, also nicht exakt 14 Monate sondern 8 Wochen Mutterschaftsgeld + um und bei 10 bzw. 12 Monate Elterngeld Wenn du die Elternzeit vorher schon planen willst und kannst, hilft das deinem Chef natürlich, aber so wie ich das verstanden habe, ist man dazu nicht verpflichtet und vor allem würde ich noch nix schriftlich machen und damit bis nach der Geburt warten. Nicht, dass er dich darauf festnageln will. VG
Wenn ihr beide gleichzeitig Elternzeit nehmt, summieren sich die Monate.Ausserdem gibt es 8 wochen nach Entbindung Mutterschaftsgeld, erst danach setzt das Elterngeld ein. Zusammen habt ihr insgesamt Anspruch auf 14 Monate, wenn dein Mann auch in Elternzeit geht, sonst nur 12 Monate. Somit könntet ihr beide gleichzeitig 7 Monate Elterngeld beziehen, danach wäre der Anspruch erloschen. Also gut schauen, wie ihr das aufteilt.
Das mit den Fristen stimmt so nicht. Spätestens in der 1.Woche nach Geburt ist mitzuteilen, wie die Elternzeit ablaufen soll. Nachzulesen bei Wikipedia -Elternzeit.
Ups
Hihi, ich glaubs ja :) Mit der Frist scheint es dann eine Spezialität meines AG zu sein (immerhin auch mehr als 3000 Mitarbeiter)
Das mit den Fristen stimmt so nicht. Spätestens in der 1.Woche nach Geburt ist mitzuteilen, wie die Elternzeit ablaufen soll. Nachzulesen bei Wikipedia -Elternzeit.
Das mit den Fristen stimmt so nicht. Spätestens in der 1.Woche nach Geburt ist mitzuteilen, wie die Elternzeit ablaufen soll. Nachzulesen bei Wikipedia -Elternzeit.
Also im Ratgeber vom Familienministerium zur Elternzeit steht unter dem Punkt "Wie muss die Elternzeit angemeldet werden?": "Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers [...] Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. [...] Ich werde die Elternzeit auch nicht eher anmelden. In dem Ratgeber wird sogar geraten es frühestens 8 Wochen vor Beginn zu machen. Aber was soll ich machen. Mein Job ist nicht ganz so unbedeutend und Ersatz muss in jedem Fall her. Dachte nur, ich hätte ein bißl mehr Zeit zum überlegen und vor allem zum verstehen... Aber entweder mein Gehirn sagt mir insgeheim "ich will das nicht verstehen" oder ich habe jetzt auch von euch zwei verschiedene Antworten erhalten??????????? Heißt das jetzt ich erhalte nach der Geburt: 1) 8 Wochen Mutterschaftsgeld + 10 bzw. 12 Monate Elterngeld 2) 8 Wochen Mutterschaftsgeld + 12 bzw. 14 Monate Elterngeld ??????????????????????????????????????????
Brauchste ja auch nicht :-) ... aber eben in der ersten Woche nach Geburt, das ist dann genau 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit :-). Nur wenn du diese Frist versäumst, verlierst du deinen Kündigungsschutz ...
Die Übersichtsgrafik bei Wikipedia ist wirklich sehr gut, danke Dezemberbaby. Da sieht man sehr gut, dass das 12 Monate inkl. muttschaftsgeld sind. Und da steht auch derSatz mit der Frist "1 Woche nach Geburt" + Urteil. Da ich mich dann auch lieber an so ein Urteil halte, werde ich das dann auch in der ersten Woche machen und nicht die Wochen meines AG ausreizen.
Jetzt habe ich die Grafik auch angeschaut... wirklich sehr gut! Danke schön für den Hinweis!!!!!!!!!!!!!!!!!! und eine Woche nach der Geburt bedeutet ja dann quasi auch 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, passt ja zusammen. Also ich fasse dann für unsere Planungen zusammen: Nimmt mein Mann auch Elterngeldzeit, dann haben wir insgesamt 12 Monate, die wir aufteilen können (NICHT 14 - 14 wäre dann reine Elternzeit, also 12 Elterngeld + 2 Mutterschutz). Habe ich das nun richtig verstanden?
Stimmt zumindest mit meinem Verständnis überein
Genauso ist :-) . Wir ihr es aufteilt, ist euch überlassen, aber insgesamt für beide 14 Monate.
Bzw. Eine Ergänzung: die elternzeit von deinem Mann ist getrennt von dir. Sprich entweder überlappend mit dir, oder aber nach dir.
Wenn er überlappt, dann zählen die Monate quadi doppelt. Am günstigsten ist somit, er nimmt die ersten beiden, da bekommst du dann Mutterschaftsgeld und er Elterngeld und anschließend nimmst du die 12 Monate.Damit holst du finanziell am meisten raus.
Danke schön, ihr beiden Lieben! Habt uns sehr geholfen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn du jetzt schon so darüber nachdenkst, solltet ihr auch gleich noch mit überlegen, ob es finanziell machbar ist, dass ihr das EG über die doppelte Zeit auszahlen lasst und dafür dann jeden Monat das halbe Elterngeld bekommt. Sonst könnte eine saftige Steuerrückforderung auf euch zukommen. Das hat mit der "Kalten Progression" zu tun. Genau verstehe ich es auch nicht, weil ich keine Ahnung von Steuersachen habe. Aber das hat schon viele erwischt, die ich kenne. Du hast ja noch Zeit, aber vielleicht solltet ihr euch da auch schon einmal informieren. Und ich würde dir auch dringend raten, dich jetzt noch nicht festnageln zu lassen. Besprich deine Pläne ruhig mit dem Chef, mach ihm aber klar, dass da nichts in Stein gemeißelt ist. Viel Glück für das Gespräch!
Hallo, ich melde mich mal aus dem Februarforum. Ich hatte mir auch letztens die Broschüre des familienministeriums angeguckt. Und das mit dem doppelt beziehen von erst zwei Monaten Mutterschaftsgeld und dann noch 12 Monaten Elterngeld klappt leider nicht. Die zwei Monate mutterschaftsgeld werden immer auf die 12 Monate der Mutter angerechnet. Steht so auf Seite 16 und 31/32 der Broschüre. Lg, Henni.
Die letzten 10 Beiträge
- zwillings mamas Hcg Wert
- Ich hätte gerne noch eine Fahrkarte bitte :)
- 1 Jahr
- Suche Winterjacke/ -mantel größe 44-46 bzw L
- Grüße aus dem Maibus 2014
- wieder dabei
- Tog Schlafsack
- Welcher Brei ab 6 Monat oder nach dem 4 (aus dem Januarforum)
- frage zur entwicklung
- Mal wieder ein Hallo in die runde werfen