Monatsforum Dezember Mamis 2013

elterngeld...

elterngeld...

mopsi35

Bin gerade so schon am vorbereiten .. elterngeld Antrag. Usw..... aber mutterschafts Geld..... Soll Mann Bescheinigung von der Krankenkasse bei fügen ....was ist den das alles...


isa n

Antwort auf Beitrag von mopsi35

oh, darf ich fragen, wie weit du bist ? ich selbst bin jetzt 6.monat,habe mich mit dem thema noch nicht befasst, da ich damit noch warten wollen würde, oder meinst du, es wäre hilfreich, dies jetzt schon zu erledigen ? wäre vllt besser,oder... lg


mopsi35

Antwort auf Beitrag von isa n

Hallo isa. Komme in die 22 Woche... Ich will das alles erledigt haben. Mann weiss ja nicht was noch kommt und wenn alles fertig ausgefüllt ist...habe ich dann später mehr Zeit für mein Kind... und die Behörden lassen sich ewig Zeit....und Geld ist nun mal wichtiger Faktor. Ich habe allerdings viel Pech. Wenn's hoch kommt dürfte ich 2 Wochen von meiner ssw. Rum laufen und ansonsten absolute bett Ruhe.


hanna1985

Antwort auf Beitrag von mopsi35

hey, also ich hab mich damit ja auch schon befasst, denke auch dann ist es erledigt :) ist ja auch mein erstes kind und daher auch alles neu für mich. ich hab mir dazu folgendes notiert: mutterschaftsgeld: da musst du ein schein vom arzt, mit et termin, holen und die rückseite ausfüllen und zur krankenkasse elterngeld: den antrag hab ich auch aus dem internet, da muss noch die letzten 12 abrechnungen dabei und eine bescheinigung der kk. lg nadine


isa n

Antwort auf Beitrag von hanna1985

ahaaaaaaaa :) ok, dann werd ich mich dann doch wohl langsam damit befassen und mich um den papierkram kümmern.sicher ist sicher. oh, du hattest so viel bettruhe ? oh je, das klingt ja nicht so toll. aber ich wünsch dir alles gute,für dich und deinen knirps :) lg,luisa


Dezemberbaby2013

Antwort auf Beitrag von mopsi35

Aber ob die Behörden sich Zeit lassen oder nicht, der Antrag kann eh erst ab Geburt bearbeitet werden, weil du auch die Geburtsurkunde brauchst. Ich werde zwar auch vor Geburt alles fertig machen, es ist aber echt übertrieben, dies jetzt schon zu tun. Zumal ja die letzten 12 Monate vor der Geburt zählen, also hast du die Lohnbescheinigungen und den Antrag noch einige Male in der Hand. Auch die Bescheinigung der KK gibt es erst an der 34. SSW. Also wozu so einen unnötigen Aufwand jetzt schon.Und Elterngeld, wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, da ist es eh egal, ob die nun 1 Woche zur Bearbeitung brauchen oder 3, bekommst du dann eh erst nach den 8. Wochen nach der Geburt. Kindergeld geht sehr schnell, dauert bei uns gerade mal ne Woche.


hanna1985

Antwort auf Beitrag von Dezemberbaby2013

das mit der bescheinigung der kk ist unterschiedlich, da würde ich bei deiner kk anrufen. ich hab diese woche auch schon mit meiner kk gesprochen, weil ich erfahrn hatte, das es erst später geht. und mir wurde gesagt, das ich den antrag auf mutterschaftsgeld jetzt schon einreichen kann und sobald dieser durch ist, automatisch eine bescheinigung der kk gekommen, die dann mit beim elterngeldantrag einzureichen ist.


isa n

Antwort auf Beitrag von hanna1985

hab mal gegooglet..tsss..mir ist nicht ersichtlich,ob ich anspruch auf mutterschaftsgeld,elterngeld oder elternzeit habe, da alg 1. alles ist durcheinander und die meinungen teilen sich.prima.dann werd ich mal morgen zum telefon greifen und überall nachfragen..gehts jmd.von euch auch so ? oft wird man wohl von einer behörde zur nächsten geschickt,weil alle die verantwortung uns das wissen von sich weisen.. lg,luisa


Dezemberbaby2013

Antwort auf Beitrag von isa n

Wenn du Elterngeld beantragst, erhälst du kein ALG 1 mehr, da du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Mutterschaftsgeld bekommst du während des ALG 1-Bezuges nicht, da es eine Lohnersatzleistung ist. Lass dich beraten, die Behörden sagen die dann, welche Sozialleistung auf andere Sozialleistung angerechnet wird. Möglicherweise hast du Anspruch auf Hartz IV, wobei allerdings das komplette Elterngeld auf die Hartz IV -Leistung angerechnet wird und sich leistungsmindern auswirkt. Für die Zeit des Elterngeldbezuges ruht dein Restanspruch auf ALG 1, den kannst du im Anschluß an den Elterngeldbezug aufbrauchen.