Monatsforum Dezember Mamis 2011

Wie wird dass den geregelt?

Wie wird dass den geregelt?

k_s_Maus

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Also es heißt ja dass der Mindestsatz beim Elterngeld bei 300€ liegt und der Geschwisterbonus mindestens bei 75€. Ich werde nur den mindestumsatz bekommen also 300€, aber wieviel Geschwisterbonus bekommt man dazu wenn ich zwei Kinder unter 6Jahren habe. 75€ oder 150€????? Was meint ihr???


Nummer9

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Antwort auf Beitrag von k_s_Maus

Soweit ich das versatnden habe, 75 Euro. Leider also nur einen Bonus. Wird bei uns auch so sein, wobei wir bei Geburt noch 4 Monate einen 2Jährigen haben und ein schwerbehindertes Kind. Viele Grüße!


Maiglöckchen

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Antwort auf Beitrag von k_s_Maus

"Wenn der Antragsteller neben dem Kind, für das aktuell Elterngeld beantragt wird, weitere Kinder hat, dann wird in den folgenden Fällen zusätzlich ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 % gewährt: • Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren • Mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren • Mindestens ein behindertes unter 14 Jahren Mehrlinge gelten als ein Kind. Für angenommene Kinder oder Kinder die vom Antragsteller mit dem Ziel der Annahme als Kind betreut werden, gilt als Alter des Kindes der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes beim Antragsteller. Höhe des Geschwisterbonusses Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es gibt also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro)." Wenn du 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hast, kriegst du auch 75 Euro, so wie ich das verstehe. Beate


Jenchris

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Antwort auf Beitrag von k_s_Maus

Huhu, du bekommst, egal wieviele Kinder unter 6 und/oder mit Behinderung nur einmal 75 Euro. War bei uns das Gleiche, wir haben nach der Geburt beides... 2 Kinder unter 6 und ein behindertes Kind. Lg Jen