Monatsforum August Mamis 2015

Elternzeit

Elternzeit

Kiinmi

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Wie ist das wenn man vor Termin entbindet, zählen die 8 wochen Mutterschutz vom Tag der Entbindung oder vom eigentlichen Termin? Ich hatte Termin am 17.8.(elternzeit ab 12.10). Sie kam am 15.8. (Ez ab 10.10.) Geht ja nur um zwei tage, aber ich würde es gerne richtig machen.


MissMarpel

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Antwort auf Beitrag von Kiinmi

Die Tage, die vor dem errechneten Termin liegen werden hinten "angehängt".


dreambaby2

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Antwort auf Beitrag von Kiinmi

Die Elternzeit beginnt doch mit dem tag der Geburt wenn man sie an den muschu hängen will.


Kiinmi

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Antwort auf Beitrag von Kiinmi

Sorry, ich steh auf dem schlauch was genau ihr meint!?! Also in meinem Fall bleibt es dabei, dass elternzeit am 12.10. Beginnt und wenn ich ein jahr nehme, dann am17.8.16 erst wieder arbeiten muss!?!


dreambaby2

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Antwort auf Beitrag von Kiinmi

Die Elternzeit beginnt mit dem tag der geburt ubd endet einen tag vor dem Geburtstag. Der Mutterschutz ist die sogenannte passive Elternzeit, da die acht Wochen nach der Geburt ein beschäftigunsverbot sind. Wenn ein Kind zu früh kommt ändert sich der muschu nicht. Es werden ja die Tage entsprechend vorher weg genommen und hinten dran gehängt.


MissMarpel

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Antwort auf Beitrag von Kiinmi

Hey Kiiinmi, ist es mittlerweile klar, was wir meinen? Also dein Mutterschutz endet am 12.10.. Du kannst Elternzeit ab Geburt beantragen oder nach Ablauf des Mutterschutzes angeben (also Lebensmonat 3 bis 12)- das macht je nach Einkommenssituation Sinn. Ich bin Beamtin und bekomme während des Mutterschutzes volles Gehalt, daher beantrage ich Elternzeit ab dem 3. Lebensmonat. So habe ich es beim ersten Kind gemacht und das lief glatt.


Kiinmi

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Antwort auf Beitrag von MissMarpel

Ich hoffe ich habs kapiert. Danke ;-)