Monatsforum August Mamis 2013

rechtliche Frage

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seidner

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Hallo ihr Lieben, ich arbeite als Grundschullehrerin in Rheinland-Pfalz. Mein Arbeitgeber hat jetzt einen Immunstatus angefordert und trotz der Impfungen bin ich nicht immun gegen Mumps. Außerdem steht auf der Auswertung: Röteln, Masern eine Immunität wird vorausgesetzt; Windpocken, Ringelröteln eine Immunität ist anzunehmen. Ist das ein Unterschied: vorausgesetzt und anzunehmen; Ich frage, weil wir gerade neben den ganzen grippekranken Kindern die ersten mit Windpocken in der Schule haben. Wisst ihr, wie das jetzt in Rheinland Pfalz weiter geht, wenn kein kompletter Impfschutz da ist? Letzte Woche Mittwoch hat mich mein Schulleiter die restliche Woche nach Hause geschickt (wegen der Windpocken), da es noch nicht schwarz auf weiß bekannt war ob ich immun bin oder nicht, gehe ich jetzt am Montag wieder? Er ist sich auch unsicher, und will eine Entscheidung von der ADD. Oh man, bei meinem Großen vor 9 Jahren hat da noch kein Hahn nach gekräht. Gruß SANDRA


San17

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Antwort auf Beitrag von seidner

ich kenne mich damit nicht aus, aber ich würde als erstes mit deiner ärztin darüber reden, welchen impfschutz du tatsächlich hast und wenn der nicht ausreichend ist, mir ein BV geben lassen, weil mit den krankheiten in der SS ja nciht zu spaßen ist und immerhin geht der wurm ja vor ;)


nicoleundmika

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Hallo Also ich weiß nicht wie das als Lehrerin ist. Ich bin Erzieherin im Kindergarten und habe ein beschäftigungsverbot bekommen auf Grund von fehlendem immunschutz. Allerdings bei zytomegalie. War bei meiner ersten schwangerschaft so und jetzt auch. Könnte mir vorstellen dass es ein Grund wäre ein BV auszusprechen wenn du keinen Schutz gegen Mumps hast. Das Verbot muss aber dein Frauenarzt aussprechen.


Lulalei

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Ich glaube, du bist immun gegen Röteln und Masern. Folgendes im Netz zu Mumps gefunden: Die Wahrscheinlichkeit einer Mumpserkrankung in der Schwangerschaft ist gering. Dies liegt daran, dass die meisten Frauen bereits gegen den Erreger immun sind. Erfolgt dennoch eine Ansteckung während des ersten Drittels, kann sich das Fehlgeburtsrisiko leicht erhöhen. Auf Fehlbildungen des Kindes gibt es keine Hinweise.


sickandstrange

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also wenn du so viel mit kindern zu tun hast, welche auch noch röteln usw. anschleppen könnten, würd ich mal mit dem frauenarzt über ein beschäftigungsverbot reden. damit ist ja nun echt nicht zu spassen. ich hab auch ne impfung gegen röteln bekommen und bin trotzdem nicht imun dagegen...versteht meine ärztin auch nicht. manchmal spricht auch der arbeitgeber ein besschäftigungsverbot aus. habe das bei zwei freundinnen von mir mitbekommen, die im sozialen dienst mit schwierigen familien arbeiten. da hat der AG das verbot ausgesprochen.


Mitglied inaktiv

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Das sind leider neue Richtlinien und betrifft sogar die Erzieherinnen und Kinderkrankenschwestern. Besteht also kein ausreichender Impfschutz bekommst Du eigentlich Berufsvebot. Erkundige dich bei deinem Frauenarzt. Ich würde das Risiko nicht eingehen. Liebe Grüße und alles Gute


Baerbel77

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Ich schleich mich mal aus dem Juli-Bus ein. Ich bin auch Grundschllehrerin, allerdings in NRW, und musste sofort, nachdem ich die Schulleitung über meine Schwangerschaft informiert habe, nach Hause gehen und einen Termin beim BAD machen. Sobald man dort untersucht worden ist und seine Ergebnisse nach ca. 2 Wochen hat, darf man frühestens wieder in die Schule. Ich habe ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht ausreichend gegen Mumps und Windpocken immun bin. Das hieß, dass ich mich noch nicht einmal mehr persönlich von meiner Klasse verabschieden durfte. Ich konnte nur Briefe schreiben und am Fenster winken. Der FA hat da gar keinen Einfluss drauf. Einzig und allein der BAD entscheidet, ob man in die Schule zurück darf oder nicht. Für Lehrerinnen, die einen ausreichenden Immunschutz haben, gibt es noch eine zusätzliche Sperrliste für verschiedene Krankheiten. Sobald eine dieser Krankheiten an der Schule ausbricht (z.B. Scharlach) muss man für eine festgelegte Dauer zu Hause bleiben. Ich würde an deiner Stelle Montag zu Hause bleiben und bei der ADD nachfragen. Da die meisten Regelungen noch recht neu sind, wissen viele Schulleitungen nämlich auch nicht genau Bescheid. Oder ruf bei deinem Personalrat an, die kennen auch die neuen Bestimmungen. Liebe Grüße