Monatsforum August Mamis 2013

ist das Rechtens?

ist das Rechtens?

Stefanie1993

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Huhu.. wieder mal da mit der heiklen Frage.. Meine Tochter hat vor ca. 3 Wochen die Diagnose Kuhmilchweiweiß unverträglichkeit bekommen und bekommt seitdem die Spezialnahrung Neocate Infant. Kurz zur Geschichte.. wir haben ein ewiges Experimentieren mit Säuglingsnahrung hinteruns.. Von Humana HA zu Milumil 1er zu Aptamil pepti wieder zu Milumil 1er und dann schließlich zur diangose haben wir Neocate infant gegeben und mussten dann zur provokation wieder Milumil 1er geben. Nun würden wir seit 3 wochen die Neocate Infant geben und es geht meiner Tochter wesentlich besser,. Durch das ganze umgestelle der Nahrung hatte sich dauerhafte Schreiattacken, mit Blähungen, Durchfall und zumschluss sogar noch Erbrechen und einen Enzündetenen Darm... Sie ist seit der Neocate ein ganz anderes kind.. wenn man das so sagen darf/kann... Nach der Diagnose habe wird die Nahrung rezeptiert bekommen und auch eine Genehmigung der KK lag vor.. So jetzt der Hammer.. habe letze Woche ein Schreiben meiner KK bekommen wo diese wollen das ich die Nahrung WIEDER umstelle... Da es vergleichbare Säuglingsnahrungen gibt welche nur einen Bruchteil des Neocates kosten,,, Meine Frage? MUSS!! Ich die Nahrung umstellen oder darf ich dies verneinen? muss ich die KK wechseln damit diese die Nahrung bezahlen? Zur Info 400 gr Neocate infant kosten ca 40 € und sie benötigt pro Monat zwischen 10 und 12 Dosen !!!! Jemand erfahrungen oder Tipps im Umgang mit der KKß Werde Montag ihnen einen Spontanen Besuch abstatten und ihnenn Klar machen das dies nicht gehjt , da sie sich jetzt grsade erst wieder eingependelt hat und die Symptone weg sind !.. LG steffi


Lastminute Mami

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Antwort auf Beitrag von Stefanie1993

Wenn Euer KA das rezeptiert hat, hat er gleichzeitig die medizinische Notwendigkeit attestiert (es sei denn, er hat Euch ein Privatrezept bzw. "Wunschrezept" ausgestellt). Zusätzlich könntet Ihr zur Sicherheit noch ein Attest vom Kinderarzt ausstellen lassen, auf dem steht "xy benötigt aufgrund der Diagnose xy Spezialnahrung Neocate Infant". Zusammen mit diesem Attest setzt Du ein Schreiben auf, in dem Du Dich auf das Schreiben der KK beziehst und legst Widerspruch ein. Dann kannst bzw. solltest Du dort noch einmal die gesamte "leidensgeschichte" herunterschreiben und das Attest beilegen. Wichtig ist aber die ärztliche Bescheinigung, denn dann muss die KK erst einmal medizinisch widerlegen, warum die Spezialnahrung aus Kassensicht nicht notwendig ist. Das kann und darf aber kein Verwaltungsmensch entscheiden, sie müssen Dir dann zumindest eine Begründung des medizinischen Dienstes zukommen lassen.