Monatsforum August Mamis 2013

ab jetzt alleinerziehen..(lang)

ab jetzt alleinerziehen..(lang)

JSM92

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Hallo aug mamis Mein ( ex ) freund und ich wir wohnen ja im haus seiner eltern ich hab mietvertrag mit denne alles schön und gut ich hab auch guten Verhältnis mit denne gehabt aber seit dem die kleine da ist geht es einfach nur noch berg ab, ich fühl mich eingeengt und ja ihr könnt euch ja vorstellen diese besserwisser und so sach auch das sie die kleine ab bestes jeden tag und den ganzen tag bei sich haben wollen ist mir einfach zu viel! Schlimm ist halt auvh noch mit mein ex hab ich versuch zu reden und so zu sageb was mich stört usw er ist nicht auf meiner seite und meint nur das ich probleme mit denne habt und und und .. die waren bis am do 2 wochen in Urlaub wir hätten null streit miteinander und ein tag zurück hier läuft alles schief...wir haben so stress miteinander auch weil ich ihm schon mehrmals gesagt habt das ich meine pPrivatsphäre brauvhe und nicht möchte das seine eltern wissen was ich mache wo hin ich gehe usw was macht er ? Berichte alles was ich mache wo ich hin will undundund ich möchte das nicht und find auch das es denne nichts angeht weil ich alt genug bin und machen kann was ich will dann meint er ja also wenn es dir zu viel ist musst du ausziehen ich habe micb fürs ausziehen entschieden und wir haben noch miteinander drüber gesprochen das wir des so machen und vorher schreib ich die Kündigung und was macht der herr ? Er beendet die Beziehung einfach... Und hat bereits seine fam infomiert und alles ... Naja meine frage , ich hab ja alleinigesorgerecht muss ich die mit ihm teilen ? Ist jmd von euch alleinerziehen ?


Dachpappe

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Antwort auf Beitrag von JSM92

Um des Kindes Willen solltet ihr versuchen einen gemeinsamen Weg zu finden. -&99; bezogen auf den Umgang mit dem Kind. Auch wenn es schwer fällt.


Anne92

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Ohje tut mir leid für dich und die kleine. Also er kann das geteilte Sorgerecht einklagen wenn du nicht bereit bist es mit ihm zu teilen. Aber wenn ihr keine Probleme was das angeht habt hat er ja würde ich sagen keinen Grund und kommt Vllt nicht auf die Idee. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du in jedem fall.


Niky89

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huhu, ich kann dich da voll und ganz verstehen! Wir sind am Tag der Geburt unsres Kleinen ausgezogen, ich weiß ziemlich knapp, aber, ich hab gesagt, ich möchte nicht, dass mein Kind in meinem Elternhaus groß wird oder schlafen muss. Ich wollte in meinen eigenen 4 Wänden wohnen. Ich wollte einfach alleine sein mit meiner Familie und mir nicht reinreden lassen. Ich finde es mutig von dir diesen Schritt zu gehen. Ich wünsche dir dabei Alles Gute. Mit dem sorgerecht kann ich dir leider nicht helfen, vielleicht rufst du mal beim Jugendamt an? Die können dir dort bestimmt weiter helfen. Liebe Grüße Niky


Lulalei

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Du musst dein Sorgerecht überhaupt nicht teilen und solltest das auch auf keinen Fall tun!!! Unabhängig davon solltest du natürlich versuchen, sich mit ihm zu verstehen und dem Kind nicht den Vater vorenthalten. Aber behalte um Himnels Wilken das Sorgerecht! Sonst kannst du nichtmal mehr umziehen, ohne ihn zu fragen!!! Drück dich! Sei tapfer!


kloeschen11

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Hallo aus dem Novemberbus, bin auch alleine und werde alleinerziehend sein. War auch schon beim Jugendamt usw. Also es stimmt NICHT, dass du nicht umziehen darfst bei geteiltem Sorgerecht. Das gilt nur dafür, wenn du ins Ausland ziehen wolltest. innerhalb Deutschlands gilt das nicht. Habe extra nachgefragt! Also mir wurde ganz klar gesagt, dass das "SCHLIMMSTE" was der Vater einklagen kann das gemeinsame Sorgerecht ist, was aber in dem Fall nichts anderes heißt als das er das Kind alle 2 Wochen sehen darf. In den ersten 2 Jahren auch nicht das Kind einfach mitnehmen, da es dann noch seine Mutter zu sehr braucht. Übernachten frühstens ab Schulalter. Beim gemeinsamen Sorgerecht müsstest du dann nur mit ihm größere Sachen abklären wie zum Beispiel: welche Schule besucht das Kind, religionszugehörigkeit, größere Operationen. Alles andere fällt unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dass du innehast. Hat denn dein Ex das Kind anerkannt? Das brauchst du damit du Unterhalt fordern kannst. Sonst gibst du einfach den Namen deines Ex an und das Jugendamt gewährt dir Unterhaltsvorschuss und holt sich das vom Vater zurück. da hast du nichts mehr mit zu tun. Grundsätzlich hat er das Recht sein Kind zu sehen und das Kind das Recht seinen Vater zu sehen. Aber wie gesagt: Alle zwei Wochen. Es ist natürlich gewollt, dass die Eltern das unter sich ausmachen mit wann sehen usw. Aber sonst geht das ganze vor Gericht und es wird dann so ausgehen mit den zwei Wochen. Ich war nicht nur schon beim Jugendamt, sondern werde auch von den Frühen Hilfen vom Kinderschutzbund betreut. Die sind super lieb und da gibt es auch völlig umsonst Unterstützung und auch liebe Frauen, die Partnergespräche führen. Deswegen weiß ich auch so viel darüber. Kannst mir gerne eine PN schreiben, wenn du irgendwas wissen magst oder Unterstützung brauchst!! Pass auf dich und deine Maus auf!! Viel Kraft dir!!


Lulalei

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Antwort auf Beitrag von kloeschen11

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts! Da das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist das jeweilige Elternteil nach § 1678 BGB verpflichtet, bei Entscheidungen und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Bei Entscheidungen über alltägliche Fragen brauchen Sie kein Einverständnis von dem Kindesvater. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können unter anderem sein: Schulwechsel, Umzug der betreuenden Elternteils, Urlaub im Ausland , Zusammentreffen mit dem neuen Lebensgefährten des betreuenden Elternteiles. Dabei sind besonders die tatsächlichen Umstände entscheidend. Je nach Alter des Kindes oder sonstigen familiären Umständen kann die Frage nach der Erheblichkeit anders beantwortet werden. Bei einem Umzug ohne das Einverständnis des Kindesvaters, handelt es sich um eine solche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Für einen geplanten Wohnortwechsel und Kita/Schulwechsel wird das Einverständnis des auch sorgeberechtigten, nichtbetreuenden Elternteils benötigt.


Lulalei

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Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen. WAS KANN ICH TUN? Sollte keine Stellungnahme des Vaters erfolgen oder hat der die Zustimmung verweigert, muss eine entsprechende Zustimmung über das Familiengericht nach § 1628 BGB eingeholt werden. Dies kann aber möglicherweise für einen Elternteil ernsthafte Nachteile nach sich ziehen. Wenn die gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile keine Einigung finden (z.B. der Umzug), dann kann die besondere Entscheidung einem Elternteil übertragen werden. Das heißt konkret: Begehrt die Kindesmutter nach Weigerung des Kindesvaters eine solche Übertragung auf sie (die umzugswillige Mutter) und das Gericht gibt diesem statt, dann hat der Kindesvater bezüglich des Umzuges kein Mitspracherecht mehr. In anderen Angelegenheiten bleibt es allerdings bei einem gemeinsamen Sorgerecht. Sollte die Wohnung bereits gekündigt sein, oder andere Verträge sind schon geschlossen, dann ist für den Umzugswilligen Eile geboten. Dann muss eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren herbeigeführt werden.


palimpalim

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