Monatsforum August Mamis 2011

Um wieviel reduziert sich unser Urlaub????

Um wieviel reduziert sich unser Urlaub????

angie1982

Beitrag melden

Hallöchen in die "runde" Runde, Wisst Ihr zufällig um wieviel Tage sich unser Jahresurlaub verringert, durch die Schwangerschaft und Geburt im August?! Da erzählt irgendwie jeder was anderes... Ich mach erstmal ab nächste Woche 2 wochen Mit Ausruhen wird blos nicht viel.... UMZUG Ich drück Euch Alle


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von angie1982

Also du hast ja ganz normal Anspruch auf Urlaub bis zum Ende der Mutterschutzfristen, also 8 Wochen nach der Geburt. Und dein Jahresurlaub wird dann halt durch 12 geteilt und mit den Monaten multipliziert, die du noch arbeiten musst (inkl. Mutterschutz) und dann hast du deinen Jahresurlaub für 2011. Und angefange Monate zählen immer voll! Also wenn du z. B. bis zum 5.10. Mutterschutzfrist hast, dann zählt der Oktober als ganzer Monat! So ist es zumindest bei mir auf Arbeit! Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu verwirrend! LG, Dani 9+6


Bine774

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bist Du Dir sicher, dass der Mutterschutz mitgezählt wird?? War bei mir in der 1 ss glaub ich nicht so! Grüßle, Bine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Bine774

Bin mir absolut sicher, dass es bei uns mitgezählt wird! Bin nämlich im Personalbüro tätig! Aber wir werden halt nach TVöD gezahlt, weiß nicht, ob es woanders nicht so läuft.... Lg, Dani


angie1982

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Vielen lieben Dank für eure lieben Antworten ;o)


Bine774

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von angie1982

Du musst eben die Tage bis zum Beginn Deines Mutterschutz nehmen und den Urlaub auf die Zeit rechnen! Grundsätzlich ists ca. die Hälfte! Aber sobald Du Deine SS dem Arbeitsgeber mitteilst, sollen die Dir das ausrechnen. Dann biste auf der sicheren Seite! Grüßle, Bine 10+2


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Bine774

Hab jetzt nochmal im Mutterschutzgesetz nachgelesen und da steht drin: "Die Fehlzeiten aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und der Mutterschutzfristen gelten als Beschäftigungszeiten." Das heißt also, dass während dieser Zeit schon Urlaubsansprüche entstehen! LG, Dani 9+6


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich kenne das auch so, der Anspruch gilt bis zum ENDE des Mutterschutzes. Habe in der 1. Schwangerschaft meinen Urlaub noch zu meinen Gunsten korrigieren müssen, weil ich nur bis zum 1. Tag des Mutterschutzes gerechnet hatte. Und dieses Mal wieder! Nun kann ich wieder zu meinen Gunsten korrigieren Gruss Katrin


Bine774

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Cool!!! Dann sinds ja doch noch ein paar Tage mehr!