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So meinte ich das auch, wie Frau Bader(?) das schreibt. Mein Mann bekommt kein Geld, dafür behält er seine Arbeit und jetzt muss ich mir was suchen!
was meint dann die steuerberaterin damit?
habe mich ja nun auch bissi durchgeforstet hier und ich habe es so verstanden das es das bis zum 14. lebensmonat gibt mit 3 monaten rückwirkend
ich bekomme ja sowieso noch geld , habe mein Elterngeld ja gesplittet.
Wir haben uns ja auch schon aufm Amt informiert und uns wurde gesagt, dass es nur bis zum 14. LM gibt und dann nichts mehr!
Rückwirkend kenn ich gar nichts!
und zwar von der st. beraterin!!! man da macht man sich ein haufen arbeit für nichts und wieder nichts !!!
Hallo, rückwirkend bedeutet dass das Geld rückwirkend gezahlt wird. Sprich, wenn man das Elterngeld erst z.B. 8 Wochen nach der Geburt beantragt, dann kann man es dennoch für einen Zeitraum ab der Geburt beantragen, und bekommt das auch ausgezahlt. Wenn man jetzt aber erst 13 Wochen nach der Geburt das Elterngeld beantragt, dann kann man es zwar für ab der Geburt beantragen, aber man bekommt es nur für 12 Wochen ausgezhalt (und für die eventuell noch folgenden Wochen). Wenn Du jetzt für 12 Monate Elterngeld beantragt hast (auch wenn Du es für Dich auf 24 Monate gestreckt haben solltest), dann kann Dein Mann noch seine zwei Monate beantrage bis das Kind 14 Monate alt ist. Theoretisch gesehen zumindest. Praktisch ist das etwas schwierig, weil er, während er Elterngeld bezieht, nur 30 Stunden arbeiten darf, und das Einkommen dann ja auch abgerechnet wird. Wenn Dein Mann auch Elternzeit machen möchte, dann ist das ganze jetzt etwas schwierig, denn ihm steht zwar auch Elternzeit zu, aber diese muss 7 Wochn vor Antritt beantragt werden. LG Sabine
das passt, danke dir für die ausführliche Auskunft ! Claudia
... so einfach würde ich das nicht sehen. Er kann das Elterngeld für die Monate 13 + 14 beantragen, wenn Du für 12 Monate beantragt hast (auch wenn auf 24 Monate gesplittet). Hätte Dein Mann nicht gearbeitet, würde es keine Probleme geben. Da man aber während des Elterngeldbezuges max. 30 Stunden die Woche arbeiten darf, und das verdiente Geld dann auch noch angerechnet wird, kann er nicht mehr rückwirkend Elterndgeld für den 13. Lebensmonat beantragen - wenn er Vollzeit gearbeitet hat. Und auch für den 14. Monat Elterngeld zu beantragen geht nicht so einfach, weil er dann auch im 14. Monat nur max. 30 Stunden die Woche arbeiten dürfte. Das wird aber denke ich nicht so einfach sein, weil er dafür dann Elternzeit beantragen müßte - und das muss man mindestens 7 Wochen vor Antritt tun. Jetzt könntet Ihr nur noch auf den guten Willen des Arbeitgebers hoffen. Wenn der die Elternzeit auch mit weniger als 7 Wochen Vorlauf genehmigt, dann kann er für den 14. Monat noch Elterngeld beantragen. Wenn Du mind. 7 Wochen Vorlauf hast, MUSS der Arbeitgeber übrigens Elternzeit genehmigen. Ob man es allerdings auf Biegen und Brechen unbedingt durchsetzen will ist wieder eine andere Frage. Alles ein wenig kniffelig. LG Sabine (dessen Mann schon seit fast 8 Monaten in Elternzeit ist)