LisaIsabel
Hallo an alle
Nachdem mein Mann mich vor ein paar Wochen mit der Aussage schockte, dass er sich nach dieser schlimmen Geburt nicht wirklich ein zweites Kind vorstellen kann (obwohl wir uns immer zwei Kinder gewünscht hatten...), war er letzten Sonntag mit Mini alleine und meinte abends, dass er es sich doch vorstellen kann
Jetzt beschäftigt mich das Thema natürlich.
Ich bräuchte euer Schwarmwissen bezüglich der Elternzeit. Im Moment habe ich anderthalb Jahre Elternzeit angemeldet, es ist aber schon sicher, dass ich danach maximal mit 50% zurückkomme. Ich bin übrigens Lehrerin und verbeamtet.
Welche Vorteile hat es denn, wenn man in Elternzeit bleibt und trotzdem Teilzeit arbeitet?
Eine Freundin meinte, wenn wir ein zweites Kind in der Elternzeit bekommen, wäre das Mutterschaftsgeld genauso viel wie beim ersten Kind. Stimmt das? Ist das auch bei Beamten so?
Das Elterngeld bei Kind Zwei würde aber doch auf Grundlage des neuen (50%igen Gehaltes) berechnet werden, oder?
Ihr merkt vielleicht, dass ich mich nie damit beschäftigt habe
ich dachte nicht, dass das etwas ausmacht
Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe!
Lisa
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-regelungen-gelten-fuer-den-mutterschutz-wenn-ich-waehrend-der-elternzeit-wieder-schwanger-werde--125104 Da steht alles drin... Viel Glück
Wenn Du nur 1,5 Jahre EZ genommen hast, brauchst Du zur Verlängerung die Genehmigung vom AG. Wenn Du in der EZ TZ arbeitest, beendest Du zum Mutterschutz hin die EZ und bekommst dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei der ersten Schwangerschaft. Oder hast schon einen Vertrag unterschrieben, dass zu gleich nach der EZ mit nur 50% einsteigst?
Danke für deine Rückmeldung
Nein, einen Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben, brauche ich als Beamtin nicht. Ich hatte das nur mal so für mich geplant.
Dass der AG zustimmen muss, wusste ich nicht. Aber wenn ich dem doch sage, daß ich in TZ trotzdem komme, dürfte es ja keinen Unterschied machen...