excellence2
Ich habe deine Frage bzgl. des BVs gelesen und wollte dir nur mitteilen, dass auf meinem BV die Diagnose für den AG sichtbar draufsteht. LG
Ich kenne die Frage zwar nicht genau aber ich hab auch ein BV. ...hatte..nur noch bis M0ntag. Mein AG hat nur die Empfehlung BV und den Zeitraum mitgeteilt bekommen. Alles andere geht den AG nichts an, so der Betriebsarzt
Der AG hat ein Recht die Diagnose zu erfahren, da er das BV jederzeit anfechten kann. Er kann z.B. verlangen, dass die Schwangere sich von einem weiteren Arzt untersuchen lassen muss. Wobei die Schwangere hier freie Arztwahl hat.
Das war mir gar nicht klar... Was die alles wissen dürfen. Bei mir ist das BV nur als Empfehlung vom Betriebsarzt gegeben worden. Vielleicht etwas was anderes, da es dort ja auch nichts anzufechten gibt denk ich. In welchem Bereich arbeitet ihr?
Der Betriebsarzt ist ja grundsätzlich nur beratend für den AG tätig. Er darf ihm keinerlei Vorschriften machen. Wenn der Betriebsarzt deinem AG empfiehlt, dir ein BV auszusprechen, ist es ja quasi vom AG direkt. :-) Das wiederum ist was anderes, als wenn es z.B. ein BV vom Gynäkologen gibt.
Vielen lieben Dank für die Info!
Ich habe mich jetzt ganz massiv mit dem Thema auseinander gesetzt und auch gerade für Hessen gesucht. Es ist nicht rechtens, Da eine Diagnose drauf zu schreiben, das ist gegen die ärztliche Schweigepflicht. (Zumindest bei dem individuellen BV, bei dem generellen muss es glaube ich drauf stehen, da der Betriebsarzt hier nur eine Empfehlung aufgrund der Tätigkeit ausspricht)
Der AG kann es zwar anfechten, aber auch dann erfährt nur ein anderer Arzt davon, nicht der AG.
So verwirrend...