Monatsforum April Mamis 2017

Gelder...

Gelder...

Meli1804

Beitrag melden

Huhuuu...Ich hab ne Frage und keine Ahnung! Vielleicht hat hier jemand Rat...? Bis wann bekommt man das normale Gehalt? Bis zur Geburt? Obwohl man ja schon im Mutterschutz ist und nicht mehr arbeitet? Und dann direkt ab Geburt dann Elterngeld?? Bei meinen ersten beiden Kindern damals hab ich nicht gearbeitet weil mein Ex viel verdient hat. Und bei meiner Tochter hatte ich nur n kleinen 400€ Job... Jetzt bin ich ganz normal angestellt und hab keine Ahnung wie das mit Geld weitergeht wenns in den Endspurt geht... Wäre toll wenn hier jemand Ahnung hat.... Daaanke


Josie.w

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Meli1804

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40164.html Vielleicht hilft dir das ja weiter :)


Casper93

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Meli1804

Wenn du in Deutschland wohnstbund arbeitest, kann ich dir helfen Du bekommst während des mutterschutzes mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und vom ag einen zuschuss zum mutterschaftsgeld. Höhe ist einkommensabhängig. Ende des Mutterschutzes gibt es dann sofern du es beantragst elterngeld. Da kannst du meines wissens nach entscheiden ob 12 monate 18 monate oder 24. Die gesamthöhe ist jedoch gleich. Also entweder 12 monate 100% oder zb 24 monate 50%. Die 18 monate dann entsprechend... Kindergeld ist davon unabhängig und wird bei der zuständigen kindergeldkasse beantragt. Bei beamten ist das ganz anders. Aber da du von "ganz normal angestellt" gesprochen hast, vermute ich, dass du gabz normal Sozialabgabenpflichtig beschäftigt bist... Ich hoffe, das hilft dir?


Meli1804

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Casper93

Jaaa das hilft schon mal seeeehr... daaaankeschööön!!!


Josie.w

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Meli1804

@Casper93 weißt du wie das abläuft wenn man 2 Jobs hat ? Mache bei den einen Arbeitgeber 30 Stunden und bei den anderen bin ich auf 450€ eingestellt. Werden dann beide Gehälter zusammen gerechnet oder zählt der 450€ Job dann nicht mehr?


Casper93

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Josie.w

Fürs elterngeld wird beides angerechnet, meine ich. Aber Ansprüche hast du meinet meinung nach auf mutterschsftsgeld aus dem 450 eurp nicht. Die zahlen die u2 umlage nicht für dich... Ist abet auch schon länger her dass ich im lohnbüro gesessen habe. Vielleicht steht was von u2 Umlage auf deiner abrechnung?


FrauStorch

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Meli1804

Bei mir war es so, dass die die Lohnsteuerjahresabrechnung von der Steuererklärung haben wollten und daraus die Einkünfte entnahmen und das Elterngeld berechneten. Es ist also empfehlenswert die Steuererklärung für 2016 schon zeitnah zu Beginn 2017 zu machen falls die die Abrechnung dann sehen wollen. Wir haben dieses Jahr nämlich lange auf das Finanzamt gewartet bis die damit mal fertig waren.


Josie.w

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Meli1804

Gute Frage,muss die Abrechnungen nächste Woche mal abholen vom Nebenjob,weil ich seit September im Beschäftigungsverbot bin und die die Abrechnungen nicht zuschicken. Aber danke schon mal :)