Roc_83
Hallo Ihr Lieben, Ich habe eigentlich vor, noch bis zu den Osterferien zu arbeiten (Beginn 27.3.), mein Mutterschutz würde aber schon am 2.3. beginnen. Ich weiß, dass ich arbeiten darf, habe auch schon meine Bereitschaft dazu schriftlich erklärt. So, nun die Frage: Gilt bei dieser Bereitschaft das "Ganz oder gar nicht"-Prinzip? Oder kann ich so etwas sagen, wie: Ich unterrichte nur noch die drei Stunden im Abitur-Kurs, den Rest aber nicht mehr. Ich mache mir gerade Gedanken, wie ich es mache, wenn ich mich halt nicht so gut fühle um jeden Tag zur Schule zu kommen. Liebe Grüße, Corinna
HI Corinna, ich hab leider keine wirkliche Ahnung was das angeht, könnte mir aber vorstellen, dass wenn es gar nicht mehr gehen sollte du dies vielleicht widerrufen kannst bzw. eine Krankschreibung vorlegen könntest. Letztendlich erfolgt dies ja auf freiwilliger Basis, deshalb denke ich könnten die dich dazu sicherlich nicht zwingen, wenn es nicht mehr gehen sollte. Ich glaube das es bei RUB im Expertenforum auch jemanden gibt bzgl. solcher Rechtsfragen, vielleicht kann dir dort weitergeholfen werden. LG
Hallo, Also ich schleich mich aus dem Mai Bus ein. Mein Mutterschutz beginnt auch vor den Osterferien. Ich habe mit meinem Rektor ausgemacht, dass ich die Prüfungsklassen bis Ostern weiter unterrichte, die restlichen Klassen werden übernommen. Bei meinem 1 Kind( 27.7) habe ich auch noch Prüfungen abgenommen und meine Konferenzen noch übernommen. Eigentlich sind die Rektoren soch über jede bereitschaft froh! und Geld bekommen wir ja eh! Schönen ersten Advent! lieben Gruss
Hallo, Vielen Dank für deine Auskunft. Bei mir geht es halt auch um den einen Kurs, der nach Ostern Abitur macht. Und die Schüler drei Wochen vorher stehen zu lassen ist halt doof. Liebe Grüße, Corinna