Monatsforum April Mamis 2014

Streit über Weihnachtsgeld 2014

Streit über Weihnachtsgeld 2014

Susan231285

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Hi ihr Lieben, ich weiss nicht, ob einer von euch da fundiert was drüber weiss, aber mein AG will mir das Weihnachtsgeld nur anteilig bis Beginn Mutteschutz berechnen. Und ich bin der festen ÜBerzeugung, dass bis Ende des Mutterschutzes anteilig gezahlt werden muss. Im Vertrag steht, dass uns ein Weihnachtsgeld zusteht, und um die zeit der Tätigkeit anteilig berechnet wird. Da im MuSchu geregelt ist, dass ich nicht arbeiten darf, gilt doch die Zeit bis Ende MuSchu trotzdem als Angestelltenverhältnis, oder??? http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-und-versicherung/geld-und-gehalt/kinder-und-unterhalt/auf-das-weihnachtsgeld-bei-mutterschutz-bestehen http://www.helpster.de/mutterschutz-und-weihnachtsgeld-so-begruenden-sie-ihren-anspruch_86974 Wie mich das nervt jetzt hier mit denen rumzustreiten, aber ich sehe auch nicht ein, zu verzichten,wenn mir das Geld zustehen würde.... LG


Sicilia73

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Antwort auf Beitrag von Susan231285

Bei uns ist das klar im Arbeitsvertrag geregelt, daß man nur bis Beginn des Mutterschutzes Extraleistungen bekommt. (Weihnachtsgeld, Prämie, Eigenbedarf) Deswegen gab es bei mir nie Diskussionen. Wir sind aber auch in keiner Gewerkschaft oder Innung oder ähnlichem. Was man bis zum Ende hat ist Urlaubsanspruch, das sollte man immer nachrechnen ...


Blumenbeet90

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Antwort auf Beitrag von Susan231285

Guten Morgen mein Liebe, ich kann dich total verstehen, dass dich das nervt! Gesetzlich kann ich dir leider auch keine genauen Auskünfte geben...nur wie es bei uns ist: Bei uns steht im Tarivvertrag das uns Sonderzahlungen und Bonus anteilig bis zum ENDE der Mutterschutzfrist zusteht und dies normal zum Auszahlungsdatum ausgezahlt wird! Liebe Grüße


lesefisch

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Antwort auf Beitrag von Susan231285

Hallo Susan231285, bin "Personalerin" in Elternzeit und kann dir nur sagen, dass es in Sachen Weihnachtsgeld unzählig viele Varianten gibt. Grundsätzlich ist Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des AG und oft an spezielle Bedingungen geknüpft, wie z.B. Krankheitstage des Mitarbeites, Umsatz des laufenden Jahres, usw. Oft muss man sogar das bezahlte Weihnachtsgeld des Vorjahres zurückbezahlen, wenn man im Folgejahr vor März das Unternehmen verlässt. Wenn im Arbeitsvertag steht, dass du anteilig Anspruch hast, verstehen ich es auch so, dass man das aktive Arbeitsverhältnis meint und das wäre dann Ende Mutterschutz. Genau so berechnet sich ja auch dein Urlaubsanspruch. Habt ihr einen Betriebsrat? Lass dich dort beraten. Falls du nach der Eltenzeit im Betrieb noch arbeiten möchtest, würde ich dir abraten rechtliche Schritte einzuleiten. VIEL GLÜCK!


Susan231285

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Antwort auf Beitrag von Susan231285

Hallo ihr Lieben, ja - ich möchte natürlcih jetzt hier keinen Streit auf Arbeit vom Zaun brechen, schließlich bin ich mit meinem Job und meiner Stelle sehr zufrieden. Ich finds einfach unfair, wenn im Arbeitsvertrag Weihnachtsgeld zugesichert wird und dann auf die anteilige Berechnung anhand der Tätigkeit des Arbeitnehmers hingewiesen wird, und man mir jetzt erzählen will, dass mein Urlaub bis Ende MuSchu anteilig berechnet wird, aber WEIHNACHTSGELD auf einmal nicht. Naja, ich warte erstmal ab, was eine befreundete Anwältin nächste Woche sagt - wie gesagt, die kommt nicht zum Einsatz, aber mit ihrem Wissen im Hintergrund ist es leichter, dass Thema auf Arbeit mal auf den Tisch zu bringen. Ich verdien halt gerenell nicht soooo toll, deshalb ist mir jeder Euro in der Elternzeit super wichtig. Mit den paar Prozent Lohn die man so bekommt ist jeder Cent wichtig. Danke für eure Antworten :*


sarah8924

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Antwort auf Beitrag von Susan231285

Bekommt man das weihnachtsgeld für das gearbeitete Jahr 2013 Oder für das kommende 2014 Lg


Susan231285

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Antwort auf Beitrag von sarah8924

hey.. na fuer das jahr.. also jetzt gibts weihnachtsgeld fuer 2013 und naechstes jahr fuer 2014... lg