Katrin0808
Also, ich arbeite in einem Kindergarten und habe kein Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich alle Immunitäten habe. Jetzt stehen auf der Arbeit einige Extratermine an, unter anderem am Abend oder Wochenende. Meine Frage ist jetzt, ob ich überhaupt Überstunden machen darf. Ich hab da nämlich mal gelesen, dass man laut Mutterschutzgesetz eigentlich keine Mehrarbeit mehr leisten darf. Habt ihr Informationen dazu? Lg Katrin
Mhh, also ich mache jeden Tag Überstunden und bis jetzt hat noch keiner was gesagt. Ich arbeite derzeit in Teilzeit und mache anstatt vertraglich vereinbarten 25 Stunden 5 Stunden mehr, also 30 Stunden pro Woche. Ich glaube, solange man 45 Stunden nicht übersteigt, ist das völlig in Ordnung. Bevor meine erste Tochter geboren wurde, habe ich noch Vollzeit gearbeitet, da sagte mir mein Chef, ich dürfe nicht allzu viele Überstunden machen, es gäbe da eine Grenze (ich meine 45 Stunden). Arbeitest Du denn Vollzeit? Und wird die Abendveranstaltung durch Freizeit ausgeglichen, also hast Du am nächsten Tag frei oder so?
Also ich arbeite laut Vertrag 19,5 Stunden. Jede Stunde die ich arbeite gilt bei uns als < überstunde, die ich auch aufschreiben und irgendwann abfeiern darf. Meistens aber nicht direkt am nächsten Tag.
Alsoooo bei uns in der Firma heisst es, dass ab Bekanntgabe der Schwangerschaft keine Überstunden mehr vom Vorgesetzten angeordnet werden dürfen. Was ich allerdings für mich selbst entscheide, bleibt mir überlassen.
Also lt. MuSchu-Gesetz darfst du am Wochenende gar nicht arbeiten! Und Überstunden soweit akzeptabel, bloß nicht mehr als 8 Stunden am Tag! Bei mir hält sich der AG Gott sei Dank dran :D
Hallo Ich habe auch im Kiga gearbeitet (jetzt BV) meine Cheffin sagte aber das ich nach 20Uhr nicht mehr hätte arbeiten dürfen...Elternabende etc. LG
du darfst keinesfalls laut mutterschutzgesetz überstunden machen! da kann man die arbeitgeber zur verantwortung ziehen! die stehn dann mit beiden beinen im knast, wenn sich die nicht dran halten!