Waloupa
Hallo lieber April-Bus!
Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit nehmen, in denen, wenn alles nach Plan läuft einige Feiertage sind.
Zählen diese als normale Arbeitstage mit oder gelten sie als Feiertage und dürfen beispielsweise hinten dran gehangen werden???
Vielleicht könnt ihr mir helfen!? Würde mich freuen!
Vielen Dank
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Hallo Waloupa, es ist grundsätzlich so, dass die Elternzeit immer monatsweise berechnet wird. Kommt Dein Kind am z.B. am 15. April, kann Dein Mann ab dem 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats Elternzeit nehmen. Ob Feiertage dabei sind, ist nicht relevant. Elternzeit kann er bis zum 14. Lebensmonat des Kindes nehmen. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. LG, Philo
Aber dann bekommt er kein Elterngeld für die Zeit!
Danke für die schnelle Antwort! Nochmal zur Absicherung.
Er möchte den 1. und den 13. Lebnsmonat zu Hause sein. Sollte das Baby also am 15.04. geboren werden, MUSS er auch dann beginnen??? Also zählt der Geburtstag so zusagen als 1. Tag der Elternzeit??? Oh man... Gut das du mich aufklärst. Wir hatten das anders geplant.
Wir wollten noch Urlaub dazwischen schieben. ...so dass wir wirklich die volle Zeit zusammen sind und er nicht ne Woche allein zu Hause ist wo Kind und Mutter noch im KH sind. Oh man...
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Es gibt so einen recht guten Ratgeber http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=194764.html Bei meinem Arbeitgeber hab ich die Elternzeit, die ich nicht in Anspruch genommen habe, tagegenau auf die Zeit vom 3.-8. Lebensjahr übertragen können! Vielleicht fragt Dein Mann mal nach.
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Geht-ELTERNZEIT-wirklich-auch-TAGEWEISE-bei-meinem-Mann_83635.htm
Gibt es bei euch die Möglichkeit, in der Klinik ein Familienzimmer zu nehmen. Hatten wir bei meiner Großen und ich fand's super, v.a. nachts nicht immer allein aufsteh'n zu müssen - und der Vater hätte auch was von seiner Elternzeit. Nur so als Idee... Ansonsten im 1. Monat Urlaub ab der Zeit, in der Du daheim bist, nehmen und im 2. Monat Elternzeit. So macht das mein Mann. LG, Philo
Ich habe bei meiner Elterngeldstelle mal nachgefragt (wir hatten nämlich ursprüglich auch vor, die Elternzeit meines Mannes erst beginnen zu lassen, wenn ich aus dem KH zurück bin, haben jetzt aber aufgrund der Regelung davon Abstand genommen). Die Auskunft war folgende:
Die Elterngeldberechnung fängt mit dem 1. Lebenstag an und wird dann monatsweise berechnet. Wenn der Mann also in der ersten Lebenswoche entweder noch arbeitet oder aber Urlaub nimmt, dann wird auf das Elterngeld des Mannes für den ersten Monat der Verdienst aus dieser Woche angerechnet und das Elterngeld entsprechend gekürzt. Gleiches gilt dann für die noch fehlende Woche des ersten Monats (wäre dann ja für die Elterngeldberechnung schon die erste Woche im zweiten Lebensmonat). Hier würde dann der Verdienst für die drei folgenden Arbeits- oder Urlaubswochen auf das Elterngeld angerechnet (mit der Folge, dass der Mann dann wahrscheinlich gar kein Elterngeld bekommt).
Hoffe, ich konnte das verständlich weiter geben. Wenn nicht, frag nach
LG
Moni
PS: Und Feiertage spielen wohl keine Rolle
Danke für eure Tipps!
@ Philo : Es gibt die Möglichkeit den Mann mitzunehmen, jedoch haben wir dann niemanden der unseren "Bauernhof" zu Hause, also all unsere Tiere versorgt.
@ alle : Ich hab den ganzen Nachmittag gelesen und geforscht.
...bin aber jetzt total verunsichert. Die Gesetze versteh ich momentan irgendwie nicht
und in anderen "Gesprächsrunden" schreibt jeder was anderes. Hm...nun ja, dann werde ich wohl Montag doch mal den Telefonhörer in die Hand nehmen müssen.
Trotzdem nochmals Danke und euch ein wunderschönes Wochenende!!! ![]()
bekommst du einen ks oder warum gehst du von einer Woche aus? Ansonsten vielleicht eine Option für euch - eigentlich fernab von Thema: ein familienzimmer!? Dann könnt ihr da zu dritt kuscheln und euch erholen und das baby zusammen genießen.
oh man vergiss es
ich habe es gerade gelesen. heute ist nicht mein tag ![]()