boxjellyfish
Ich bin gerade über diesen doofen Anträgen.
Mein Mann möchte die zwei Monate Elternzeit gern in Anspruch nehmen. Von der Arbeit her geht bei ihm allerdings nur der Zeitraum Januar/Februar 2015 oder Februar/März2015. Ich hoffe ich habe es richtig im Kopf, dass es egal ist, wann der Mann die 2 Monate nimmt, er muss sie halt nur in den ersten 14 Lebensmonaten nehmen?!
Wann muss/kann denn mein Mann das Elterngeld beantragen? Und welches Einkommen wird da zugrunde gelegt, also auch das vor der Geburt des Kindes (wie bei mir) oder das vor dem Bezugszeitraum?
Ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen!
ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem. Mein Mann weis noch nicht wann er Elternzeit nimmt. Er muss es definitiv 7 Wochen vorher beim AG ankündigen. Ich frag mich aber jetzt auch ob es reicht wenn er seinen Teil des Antrages auch die 7 Wochen vorher bei der L-Bank abgibt oder ob ich das alles zusammen direkt nach der Geburt abgeben muss??? Bin auch gerade beim ausfüllen ;-)
wenn er soweit ist, daß er den Zeitraum benennen kann. Im ersten Antrag muß er nur angeben, daß er wahrscheinlich einen Antrag stellen wird. - So hab ich das verstanden und ausgefüllt.
Hallöchen! Es ist egal wann der Mann die 2 Monate nimmt. Nur innerhalb der ersten 14 lebenslange des Kindes. Die beiden Monate müssen auch keine folgenonate sein. Antrag kann ab der Geburt des Kindes gestellt werden. Heißt mit der Geburtsurkunde. Als Angestellter je nach Verdienst wie bei der Mutter 65% bzw. 67% vom Nettolohn. Als selbstständiger braucht er ne gewinn/Verlustrechnung oder die Steuererklärung aus dem Jahr vor diener elternzeit. Heißt 2013. beantragt wird das über die elterngeldstelle, kann man sich aber auch online runterziehen die Anträge.
Ich liebe diese Anträge
Aber im Grunde muss er dann den gleichen Antrag ausfüllen, wie ich jetzt (also den langen Teil), wenn er genau weiß, welche Monate er dann nehmen kann.
Ich danke Euch schonmal! Und wünsche viel Durchhaltevermögen beim Ausfüllen der Anträge. Andererseits was soll man bei so einem Wetter sonst schon tun.... ![]()
ja genau, den langen teil muss er dann nochmal ausfüllen. jetzt füllt er den anfang mit aus, bis zu der stelle wo dann gefragt wird ob er jetzt alles klar machen will oder ob er das nachreicht. von den fristen ändert sich nix - das bleibt dabei das man das bis drei monate nachträglich einreichen kann. aber das ist eben nur beim elterngeld so, elternzeit muss er fristgemäß sieben wochen vorher beantragen.