Xen
Hallo Haben folgendes Problem. Mein Mann sein AG will 800 Mitarbeiter entlassen nach Sozialplan. Hat aber parallel dazu ein Abfindungsprogramm. Meinem Mann wird also angeboten freiwillig zu gehen aber nicht unbedingt sofort sondern zu Termin X mit einer Abfindung in Höhe von ca. 30000 euro. Er muss sich nun endlich mal schlau machen inwiefern ihm das und die abfindung dann beim Arbeitslosengeld zum Nachteil wird...parallel sucht er natürlich schon einige Zeit was neues...aber findet nix. Ich habe gelesen das wenn im Aufhebungsvertrag drin steht das die kündigung sowieso gedroht hätte und die gesetzliche Kündigungsfrist auch im Aufhebungsvertrag drin steht, keine Sperre des alg droht. Weiss da jemand was genaues?
Also soweit ich weis ist das ermessens sache von dem bearbeitet des alg antrages. Ich hatte meine arbeit gekündigt weil ich was neues hatte, dort wurde ich dann vor ablauf der probezeit gekündigt. Da musste ich eine schriftliche rechtfertigung schreiben warum ich damals gekündigt habe. Aber genaues kann ich dir leider auch nicht sagen
So weit ich weiß ist Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag. Was du meints ist, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird und danach dann - quasi zu Vermeidung eines Rechtsstreits - ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, dass dann das Arbetsamt das als Kündigung werten KANN aber nicht muss. Bin mir aber auch nicht 100%ig sicher, meine nur, so was schon mal im Bekanntenkreis gehört zu haben.
Das ist alles so undurchsichtig.
3 Monate sperre, 1Jahr sperre....keine sperre