Frühjahrskrümel17
Hallo Ihr Lieben, ich sitze mal wieder beim Vorbereiten der Anträge. Sehe ich das richtig, dass man 1. den Antrag auf Elterngeld ausfüllt 2. Erklärung zum Einkommen vor und nach der Geburt für die Frau, aber nicht für den Mann ausfüllt??? Da sind ja so viele Fragen bezüglich SS drauf. Muß man für den Mann nur die Gehaltsnachweise beifügen??? GlG Tina
Hi Tina, also soweit ich das verstanden habe muss dein Mann das nur auch mit ausfüllen wenn er auch Elternzeit nimmt ansonsten brauch er das nicht...
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Ja, er will die 2 Monate nehmen, aber bei der Erklärung zum Einkommen sind ja so Fragen wie Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und so. Deswegen dachte ich vielleicht nur Elterngeldantrag und dann Kopien Gehaltsabrechnung???
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Hallo Tina, Hab mich bislang noch nicht so damit beschäftigt, da ich bislang immer nur den Mindestsatz hatte und mein Mann jetzt auch zum ersten Mal zwei Monate Elternzeit nimmt. Aber das kann schon sein, dass nach der Geburt nur für die Frau wichtig ist, wenn es so ist, dass sie den größten Teil zuhause bleibt, weil dann geht es ja darum ob sie noch was dazuverdient und das Elterngeld dann weniger wird, bei einem Vater der die 2 Monate nimmt weiß man ja, dass der danach und davor normal arbeitet..... Steht da keine Erklärung zu den einzelnen Punkten dabei? Sonst ruf bei der zuständigen Stelle an, die sind angeblich sehr hilfsbereit. Liebe Grüße Sonja
Hallo Sonja, ich weiß auch noch nicht, ob ich über den Mindestsatz komme, da ich keine 12 Monate gearbeitet habe. Aber mal ausprobieren. Und mein Mann macht das auch das erste mal. Mal sehen, dann lege ich die Sachen erstmal beiseite. Vielleicht kann ich da morgen jemanden erreichen. Ist bei den Ämtern ja immer nicht so einfach. Gruß Tina
Ich hab mich da auch in den letzten Tagen mal durchgearbeitet. Also Einkommensnachweise muss man jeweils für die Personen angeben, die auch Elterngenld beziehen wollen. Wenn Dein Mann also Elterngeld beziehen will, muss er auch das Einkommen nachweisen. Eine Ausnahme gibt es, wenn man nur den Mindestsatz von 300,00 € beantragt. Dann muss man auch keinen Einkommensnachweis erbringen. Das gilt jedenfalls für Hessen, die Anträge sind ja nach Bundesland unterschiedlich, soweit ich weiß. Keine Ahnung, ob auch die Regelungen unterschiedlich sind...
Also ich vermute ja mal, dass ich richtig liege. Habe gerade gesehen, dass die Erklärung zum Einkommen von beiden unterschrieben wird und die dritte Seite ist unlogisch, wenn sie 2 x ausgefüllt werden muß. Naja habs mal ausgedruckt und werde mich zu gegebener Zeit dann erkundigen. Kann eh nicht alles fertig machen, da ich die Bescheinigung A und B noch nicht losschicken kann. Geht vermutlich erst nach der Geburt, weil da die Mutterschaftszeit eingetragen werden muß. und die weiß man ja jetzt noch nicht (weil es bei einer evtl. Frühgeburt ja anders wäre) Gruß Tina
Soweit ich informiert bin, muss er einen eigenen Antrag ausfüllen, wenn er auch Elternzeit nimmt. Meiner muss das zumindest so machen, da er auch 2 Monate nemmen will. Da muss er dann alle dazugehörigen Unterlagen mit einreichen. Aber da das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann, würde ich dir raten, einfach mal auf der Elterngeldstelle nachzufragen. Aber da ich sowieso noch 1-2 Fragen zum Erziehungsgeld habe, will ich auch noch mal da anrufen und genauer nachfragen.