Monatsforum April Mamis 2012

Antrag Elternzeit und Mutterschaftsgeld - wann?

Antrag Elternzeit und Mutterschaftsgeld - wann?

Susl

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Hallo, habt ihr beim Arbeitgeber schon Eure Elternzeit beantragt? Bin derzeit im Beschäftigungsverbot und ab nä. Mutterschutz. Theoretisch kann ich den Antrag doch kurz vor Geburt stellen oder? Das Mutterschaftsgeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden!? Ich glaube mich zu erinnern, dass das der Arbeitgeber beim ersten Kind gemacht hat - bin im öffentlichen Dienst. Oder irre ich mich? LG Susl


Arwen-

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Den Elternzeitantrag habe ich letzte Woche meinem AG gegeben. Bekommt man nicht vom Arzt eine Bescheinigung fuer die Krankenkasse zwecks Mutterschaftsgeld? Oh man, ich weiss es gar nicht mehr genau...


Susl

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Eine Bescheinigung vom Arzt hab ich noch nicht. Termin habe ich erst wieder in 2 Wochen. Ich habe gelesen, die Bescheinigung darf erst 7 Wochen vor Geburt ausgestellt werden. Bei mir sind es noch 8 Wochen. Sicher bekomme ich den Schein beim nä.Termin.


Jasmin686

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Der FA stellt ab 33+0, also 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung über den vss. Geburtstermin aus, den man dann innerhalb einer Woche bei der KK einreichen muss (Die Bescheinigung muss spätestens 6 Wochen vor ET bei denen eingehen). Und alles Weitere regeln die dann bzgl. des Mutterschaftsgeldes mit dem AG. Den Elternzeitantrag muss man spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG einreichen. Also hat man nach der Geburt eine Woche dafür Zeit (außer man geht nicht sofort im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit). Hoffe ich konnte dir helfen.


Frühjahrskrümel17

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Hallo, ich würde den Elternzeitantrag nicht vor der Geburt abgeben. Man weiß doch nicht, ob sich durch die Geburt etwas verändert. Hört sich blöd an, aber man hat so weit ich weiß Zeit bis 4 Wochen nach Geburt und bei der Geburt meiner letzten Tochter ist ja im KH einiges nicht so geplant verlaufen. Sie lag lange auf Intensiv und brauchte in den ersten Lebensjahren viel ärztliche Untersuchungen etc.. Das ist zwar nicht das normale, kann aber die Entscheidung über die geplante Elternzeit enorm verändern. Außerdem weißt Du ja erst nach der Geburt wie es tatsächlich mit Kind so ist. Daher würde ich lieber abwarten und in Ruhe dann mit Kind überlegen, was man schön findet. (Ich habe wegen meiner Tochter letzten Endes den letzten Job aufgegeben, weil ich für sie da sein wollte. Und jetzt, nach gefühlten 10000000 Arztbesuchen kann sie ein relativ normales Leben führen). Sie hat eine Spezialisten/Arzt in Aachen (500 km entfernt von uns), der sie betreut. Da sind wir im ersten Lebensjahr oft hingefahren. Zum Glück hat mein Mann Kunden dort in der Nähe, so dass wir das immer versucht haben zu verbinden. Mutterschutz brauchst Du 7 Wochen vor Termin ne Bestätigung vom Arzt. Die wird dann bei der KK eingereicht. Ich weiß aber nicht wie das im öffentlichen Dienst ist. Gruß Tina (beim ersten Kind habe ich es 3 Wochen nach der Geburt entschieden - meine Tochter war so süß - ich wollte gerne lange viel Zeit mit ihr verbringen. Auf einmal sieht man die Arbeit mit ganz anderen Augen)