Monatsforum April Mamis 2011

Urlaub??

Urlaub??

pinklady99

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Hallo Mädels, ich habe eine rechtliche Frage an euch. Wenn ich bis 1.1.2012 Elternzeit nehmen würde dann hätte ich für das Jahr 2011 15 Urlaubstage. Ich arbeite noch bis 11.3 und danach fängt mein Mutterschutz an. Jetzt sagt mein Arbeitgeber, dass ich mein Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen sollte. Muss ich das? Ich würde lieber den Urlaub bis ins 2012 mitnehmen. Danke! Viele Grüsse Linda


susiwhite

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Antwort auf Beitrag von pinklady99

Nein musst du rein rechtlich nicht! Du kannst den Urlaub auch in den Mutterschutz mitnehmen. Selbst wenn du anschliessend nur noch 50% arbeitest bleiben die kompletten uebrigen Tage bestehen. Musst den Urlaub nur nehmen wenn er schon genehmigt war bevor du schwanger warst, und wenn er vor deinem Mutterschutz beginnt. Allerdings ist es immer bloed mit seinem Chef zu streiten wenn man nach der Schwangerschaft wieder im gleichen Betrieb anfangen moechte... Bloede Zwickmuehle LG


--Leanne--

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Antwort auf Beitrag von pinklady99

ich denke das ist je nachdem wie eure Urlaubsreglung im Betrieb ist. Da du erst 2012 wieder da bist geht das ja über den jahreswechsel und nicht bei allen Firmen kann man den Vorjahresurlaub mitnehmen. wenns aber prinzipell möglich ist und deine Kollegen auch ihren Urlaub "mitnehmen" können ins neue Jahr dann hast du auch jetzt ein recht darauf.


Reiskörnchen2011

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Antwort auf Beitrag von pinklady99

Du kannst den Urlaub voll mitnehmen. Wenn dein Chef sich aufregt, such ich dir gerne den Paragraphen raus :-) Sag ihm doch, dass das auch für ihn besser ist, da du dann Urlaub nehmen kannst, wenn mit dem Baby was ist.


pinklady99

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Antwort auf Beitrag von pinklady99

Hallo, ich habe meine Frage auch im Expertforum für Recht gepostet und da haben sie mir den Paragraf § 17 Abs 2 BEEG mitgeteilt. Ich muss es also nicht nehmen sondern kann es 2012 oder 2013 nehmen. (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Das habe ich mein Chef jetzt auch mitgeteilt. LG Linda