Trödel-Maus
Hallo zusammen! Hab momentan keinen Plan mehr....muss ich nicht irgendwie vier Wochen vor der Geburt nochmal irgendeinen Wisch von der FÄ bei der Krankenkasse einreichen??? Welchen Wisch bitte??? ...und wie geht das mit Mutterschaftsgeld??? HILFE!!! Bitte mal dringend ne Info! Lg Sandra
7 Wochen vor ET solltest du eine Bescheinigung deines FA über den Geburtstermin eingereicht haben, damit die KK das Mutterschaftsgeld berechnen und auszahlen kann. 4 Wochen vorher nichts. Nur nach der Geburt die GebUrkunde und noch einen Antrag für das restlicheMutterschaftsgeld (gezahlt wird in 2 Raten)
da ich gestern erst meinen mutterschaftsantrag ausgefüllt habe, weiß ich jetzt genau, dass du vom Gyn eine Bescheinigung an die KK geben musst über den ET. ich bin bei der techniker, da habe ich online alles ausgefüllt, ausgedruckt und heute versendet. wobei es bei mir schwieriger ist, weil ich selbständig bin...
Hi,
wichtig ist auch zu wissen ob du gearbeitet hast bis zum Mutterschutz (bzw. so lange du konntest) und ob du selbst bei der Krankenkasse versichert bist oder familienversichert, denn dann gelten andere Regel. Ich habe einen Minijob und bin familienversichert, ich brauche auch diesen Schein vom FA (sollte 7 Wochen vor der Geburt ausgestellt werden) aber ich muss ihn bei der Bundesversichungsanstalt in Bonn einreichen, da bekommt man dann nämlich (ganz toll ) nur einmal 210 Euro gezahlt für den gesamten Mutterschutz- da man ja keine eigenen Krankenkassenbeiträge zahlt...
Da solltest du noch mal im I-Net nachlesen wo du deinen Antrag mit der Bescheinigung einreichen musst- oder ruf deine Krankenkasse an!!!
LG und keine Panik!!!
Biene