Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zum Mutterschutzgesetz, da steht geschrieben das man nach vollendung des 5. Monats, keine stehende od. gehende Tätigkeit ausführen darf wenn die länger als 4 Std. am Stück ist. Ich bin Verkäuferin und muss täglich 8,5 Std. stehen od. gehen, ich bin insg. 9,5 Std. in der Firma, davon hab ich 1 Std. Pause, nun weiss ich aber nicht ob mir da ne extra Pause zusteht, oder ob ich den ganzen Tag nicht mehr als 4 Std. arbeiten darf? Kann mir da jemand was zu sagen? Ich habe nämlich auch nicht die Möglichkeit mich an der Kasse mal einen Moment hinzusetzen, hab meinen Chef schon gefragt, aber das sieht ja "blöd" aus wenn ich da sitze, das möchte er nicht... Kennt sich jemand aus, oder weiss wo ich das erfragen kann? Viellen dank schonmal im voraus. Liebe Grüße Petra
Der Arbeitgeber muss dir eine sitzende Tätigkeit anbieten (ab dem 5. Monat). Da ist es dann eigentlich egal, wie das aussieht, denn du wirst wohl später auch gar nicht mehr so lange stehen können (wirst du ziemlich schnell im Rücken merken). Der Arbeitgeber muss das MuSchG einhalten! Ich kann mir schon denken, dass der Arbeitgeber erst mal versuchen wird, Lösungen zu umgehen (ist für ihn ja am einfachsten), aber wenn er dir nicht hilft und du dadurch gesundheitliche Probleme bekommst, kannst du dir vom Arzt sogar ein Beschäftigungsverbot holen. Das wäre für den Arbeitgeber ja das noch schlimmere Übel. Stell die Frage doch sonst mal im Forum von Nicola Bader, die ist Rechtsexpertin hier auf der Seite. LG von meve
Hallo,
danke dir für deine Antwort. Eine sitzende Tätigkeit ist ja bei uns überhaupt nicht möglich! Wir haben nur unseren Pausenraum Werd mich dann nochmal weiter erkundigen.
LG
Petra
rede mit deinem arzt wegen beschäftigungsverbot
ja, das mache ich beim nächsten Termin. Mein Vertrag läuft ja eh nur noch bis zum 31.12. Werd aber auch meinen Chef nochmal drauf ansprechen! LG Petra