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Ein unerfüllter Kinderwunsch belastet viele Paare emotional, oft über Jahre hinweg. Hinzu kommen hohe finanzielle Kosten. Künstliche Befruchtungen, Medikamente und notwendige Voruntersuchungen können schnell mehrere Tausend Euro kosten. 

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Die gute Nachricht: In Deutschland gibt es heute verschiedene Möglichkeiten, einen Teil dieser Ausgaben erstattet zu bekommen oder steuerlich geltend zu machen.

Steuerliche Entlastung bei Kinderwunschbehandlungen

Wer für eine medizinisch notwendige Kinderwunschbehandlung selbst zahlen muss, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben.

Grundlage dafür sind mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), die die steuerliche Anerkennung von Fruchtbarkeitsbehandlungen in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet haben. Dabei kommt es nicht mehr ausschließlich darauf an, ob die Ursache der Unfruchtbarkeit bei der Frau oder beim Mann liegt.

Als außergewöhnliche Belastungen können insbesondere berücksichtigt werden:

  • ärztliche Behandlungen im Rahmen einer Kinderwunschtherapie,
  • Kosten für eine künstliche Befruchtung (IVF oder ICSI),
  • notwendige Medikamente,
  • Laboruntersuchungen,
  • Behandlungen mit Spendersamen, sofern die Voraussetzungen der Rechtsprechung erfüllt sind.

Wichtig: Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil der Aufwendungen, der die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Diese richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.

Spendersamen: Wichtiger Kurswechsel der Rechtsprechung

Ein Meilenstein war das BFH-Urteil Az. VI R 43/10. Die Richter entschieden damals, dass auch die Kosten einer heterologen künstlichen Befruchtung, also einer Befruchtung mit Spendersamen, steuerlich absetzbar sein können.

Zuvor hatten Finanzbehörden häufig argumentiert, dass keine Heilbehandlung vorliege, weil die Unfruchtbarkeit des Mannes selbst nicht beseitigt werde. Der Bundesfinanzhof widersprach dieser Sichtweise.

Nach Auffassung des Gerichts dient die medizinische Maßnahme dazu, die eingeschränkte Fortpflanzungsfähigkeit durch eine anerkannte medizinische Behandlung zu kompensieren. Die Kosten können deshalb als Krankheitskosten behandelt werden.

Dieses Urteil hat die Position von Betroffenen erheblich gestärkt und weitere Entscheidungen zugunsten von Kinderwunschpatientinnen und -patienten beeinflusst.

Welche Leistungen übernehmen die Krankenkassen?

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten einer künstlichen Befruchtung.

Der gesetzliche Regelfall sieht vor, dass:

  • beide Partner volljährig sind,
  • die Behandlung medizinisch notwendig ist,
  • eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht,
  • ein genehmigter Behandlungsplan vorliegt.

Bei klassischen IVF- oder ICSI-Behandlungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen in vielen Fällen 50 Prozent der Kosten für bis zu drei Behandlungszyklen.

Zudem bieten zahlreiche Krankenkassen inzwischen freiwillige Zusatzleistungen an und erstatten teilweise deutlich höhere Anteile. Die konkreten Leistungen unterscheiden sich jedoch von Kasse zu Kasse.

Bundes- und Landesförderung für Kinderwunschbehandlungen

Neben den Krankenkassen existieren Förderprogramme von Bund und Ländern.

Paare können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu ihrem Eigenanteil erhalten. Die Höhe der Förderung variiert je nach Bundesland und Familienkonstellation.

In den letzten Jahren wurden die Fördermöglichkeiten schrittweise erweitert. In mehreren Bundesländern können mittlerweile auch unverheiratete Paare Unterstützung erhalten. Die jeweils aktuellen Bedingungen sollten vor Beginn der Behandlung geprüft werden.

Rechtliche Entwicklung: Familienformen werden stärker berücksichtigt

Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend an den tatsächlichen Lebensverhältnissen orientiert. Gerichte haben wiederholt betont, dass medizinisch indizierte Kinderwunschbehandlungen grundsätzlich als Krankheitsbehandlung einzustufen sind.

Gleichzeitig wurden die Rechte von Personen mit unterschiedlichen Familienmodellen gestärkt. Allerdings hängen steuerliche Anerkennung und Kostenübernahme weiterhin vom Einzelfall sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und medizinischen Voraussetzungen ab.

Was Betroffene dokumentieren sollten

Wer Kosten steuerlich geltend machen möchte, sollte sämtliche Unterlagen sorgfältig aufbewahren:

  • Rechnungen von Kliniken und Ärzten,
  • Arzneimittelbelege,
  • Nachweise über Eigenanteile,
  • Genehmigungen der Krankenkasse,
  • ärztliche Bescheinigungen zur medizinischen Notwendigkeit.

Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Anerkennung durch das Finanzamt erheblich.

Fazit

Kinderwunschbehandlungen sind für viele Paare eine große emotionale und finanzielle Herausforderung. Die rechtliche Situation hat sich jedoch deutlich verbessert. Sowohl die Rechtsprechung als auch staatliche Förderprogramme und Krankenkassenleistungen bieten heute mehr Unterstützung als noch vor einigen Jahren.

Wer eine künstliche Befruchtung plant oder bereits mitten in der Behandlung steht, sollte deshalb prüfen, welche Kosten von Krankenkassen, Förderprogrammen und dem Finanzamt übernommen werden können. Oft lassen sich mehrere Entlastungsmöglichkeiten kombinieren und dadurch erhebliche Beträge sparen.

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