Ein Muss: Geburtsbericht ist immer Pflicht
Der Bericht dokumentiert alles, was wichtig ist, um auch später noch die Vorgänge rund um die Geburt nachvollziehen zu können. Das kann aus medizinischen Gründen notwendig sein, im Einzelfall auch einmal vor Gericht. Egal ob du die Geburt in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause begleitest: Hebammen sind immer verpflichtet, einen Geburtsbericht zu schreiben.
Unter anderem enthält dieser folgende Informationen: die regelmäßige Beschreibung der kindlichen Herztöne und der Wehentätigkeit, Zeitpunkt und Ergebnis vaginaler Untersuchungen, Ultraschallergebnisse, Lageveränderungen der Frau und Medikamente, die sie unter der Geburt bekommen hat. Aber auch Entscheidungen der Hebammen und Ärzte, Gespräche die mit der werdenden Mutter sowie ihrem Partner geführt worden sind sowie der Geburtsfortschritt werden dokumentiert. Wollte die Frau zum Beispiel in eine Entspannungswanne oder umherlaufen, steht auch das im Bericht. Er dokumentiert ebenfalls, wann einzelne Untersuchungsergebnisse bestimmte Entscheidungen angestoßen haben.
Der Bericht umfasst auch die Zeit nach der Geburt
Auch nach der Geburt besteht noch eine Dokumentationspflicht. Daher steht im Bericht auch, wie es dem Kind ging, wie seine Hautfarbe war, wie es geatmet hat, ob das erste Stillen funktioniert hat beziehungsweise, ob die Mutter überhaupt stillen möchte. Es wird dokumentiert, wie der Wochenfluss ist, wie die Gebärmutter sich zurückbildet und wie es um die Vitalfunktionen von Mutter und Kind steht. So hält der Bericht ebenfalls fest, ob sich die Frau fit genug fühlt, um zur Toilette zu gehen oder zu duschen.
Natürlich wird bei schwierigen Geburten, die zum Beispiel in einen Kaiserschnitt münden, ebenfalls alles genau dokumentiert. Bei einem Kaiserschnitt kommt noch der Bericht des Narkosearztes hinzu, außerdem der Operationsbericht. Den Geburtsbericht kannst du bei Bedarf anfordern. Allerdings können dabei Kosten, zum Beispiel für den Versand, auf dich zukommen.