Lieber Dr. Busse,
ich war heute mit meinem Sohn (5 Wochen) bei der U3. Er ist zeitgerecht entwickelt und es ist sonst alles in Ordnung mit ihm, aber, was mich jetzt im nachhinein beunruhigt ist, dass wir keine Impfberatung bekommen haben. Ich habe gezielt nach der Rotaviren-Schluckimpfung gefragt, da unser Sohn mit 1 Jahr in die Krippe kommt und ich ihm und der ganzen Familie wenigstens eine Art der Durchfallerkrankung ersparen wollte. Der Arzt meinte, bei ihm in der Praxis wird gegen Rotaviren kaum geimpft und er hält diese Impfung für überflüssig, weil man nicht gegen alles impfen sollte. Die anstehende 6-fach Impfung hat er auch nicht erwähnt.
Was ist Ihre Meinung dazu?
Kann mir der Arzt eine Impfung in seiner Praxis verweigern, wenn ich es bei ihm nochmals in den nächsten Tagen anspreche? Kann ich als Eltern selbst entscheiden, was für Impfungen mein Kind bekommt?
Danke im Voraus für Ihre Antwort!
Viele Grüße,
Ivanka
Mitglied inaktiv - 02.12.2008, 15:18
Antwort auf:
Rotaviren
Liebe I.,
das Argument: "weil man nicht gegen alles impfen sollte" ist wirklich unüberlegt bis dumm, denn warum um alles in der Welt sollte man ein Kind noch an einer Krankheit schwer leiden lassen, die man mit einer gut verträglichen Impfung verhindern kann? Ich kann Ihnen also nur empfehlen, ihr Kind nach den Empfehlungen der STIKO jetzt im Alter von 9 Wochen mit der 6-fach- und der Pneumokokkenimpfung schützen zu lassen. Und dazuhin die Schluckimpfung gegen Rotaviren zu geben, denn damit erspart man dem Kind wirklich mindestens 1 Woche Erbrechen und Durchfall.
Alles Gute!
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier: Impfen.
von
Dr. med. Andreas Busse
am 03.12.2008
Antwort auf:
Rotaviren
Also die 6-fach bekommt dein Kind auf alle Fälle noch.Auch auf Rotaviren kannst du bestehen, musst du ja auch bezahlen( was du evtl. von der Kasse zurückerstattet bekommst). Meine KiÄ hat mir das erzählt, dass es wirklich Ärzte gibt, die da abraten, sie kann das auch nicht verstehen.Also auf alle Fälle den Arzt nochmal ansprechen, es ist dein Recht, er kann das nicht verweigern. Am Ende müssen die Eltern ja selbst entscheiden, was sie für wichtig halten und was nicht.
Mitglied inaktiv - 02.12.2008, 21:44