Der BFH hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 03.08.2017 entschieden, dass die Brezeln der herumziehenden Verkäufer in den Festzelten nicht mit 19% USt zu besteuern sind, sondern nur mit 7%.
Ich frag mich, ob die Brezel-Preise jetzt entsprechend purzeln. :-)
Hier, Pressemitteilung d...