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Kind will nicht zum Vater, Gericht ordnet begleiteten Umgang an

Thema: Kind will nicht zum Vater, Gericht ordnet begleiteten Umgang an

Hallo liebes Forum, ich bin ganz neu hier und mir noch unsicher, ob mein Thema hier richtig ist. Ich möchte auf keinen Fall jemanden nerven... Sagt Bescheid, wenn es woanders besser aufgehoben wäre :) Also ... es geht um folgendes: Ich haben eine Tochter, sie ist 4 Jahre alt und geht in die Kita. Ich bin seit der Trennung von meinem Mann vor 2 Jahren alleinerziehend (aber gefühlt eigentlich schon seit Geburt, da er sich nie viel gekümmert hat...). Seit der Trennung übt er ständig Druck aus, meine Tochter sehen zu können und lässt uns nicht in Ruhe. Wir hatten uns außergerichtlich verständigt, dass er jedes zweite Wochenende und auch mal unter Woche Umgang hat. Leider fühlt sich meine Tochter bei ihm nicht wohl und lehnt den Kontakt ab. Sie hat auch keine Bindung zu ihrem Vater. Ich habe vieles versucht, damit sie sich auf die Treffen freuet und habe sie auch immer motiviert dazu. Es hat alles nicht geholfen. Sie zeigte auch auffälliges Verhalten vor und nach den Umgängen mit dem Vater (auch in der Kita und bei Freunden). Seit März lasse ich nun keinen Kontakt/Umgang zwischen meiner Tochter und dem Vater mehr zu. Denn ich will ja nicht meinem Kind schaden! Es ist der absolute Kindeswille den Vater nicht zu sehen und ihr geht es seitdem viel besser. Der Vater will dies nicht akzeptieren und fragt immer wieder, ob er seine Tochter sehen kann. Jetzt hat er mich sogar vors Gericht gezerrt mit der Begründung, ich(!!!) würde den umgang verhindern und ablehnen. Dabei handle ich doch nur im Interesse meiner Tochter. Das Gericht will, dass wir betreuten Umgang durchführen. Aber ich weiß schon, was dann wieder kommt: Meine Tochter wird weinen, vor Bauchschmerzen nicht schlafen können und ich werde die Nächte wieder an ihrem Bett verbringen, weil sie wimmert und Albträume hat. Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll. Wisst ihr einen Rat oder kennt ihr ähnliche Fälle? Ganz lieben Dank schon einmal :)

von bine5000 am 23.08.2022, 09:41



Antwort auf Beitrag von bine5000

So gesehen HAST du ja den Umgang verhindert. Du hast entschieden, dass es euer Tochter nicht gut tut und den Umgang nicht mehr stattfinden lassen. Damit hast du ihm genau das Argument geliefert, weswegen das Gericht nun den Umgang anordnet: Mutter verhindert den Kontakt und beeinflusst damit das Kind negativ gegen den Vater. Das soll nicht heißen, dass du Schuld bist, dass euer Tochter nicht zum Vater will oder so! Aber tatsächlich hast du eben in eigenem Ermessen etwas entschieden, gegen das sich der Vater nun entsprechend wehrt. Taktisch klüger wäre es gewesen, selbst zum JA zu gehen und dort die Situation zu schildern und um eine Umgangsregelung/Gespräche zu bitten. Ist jetzt doof gelaufen - aber an deiner Stelle würde ich nun brav mitspielen und nichts tun/sagen, was man so auslegen könnte, dass du euer Kind darin bestärkst, dass der Umgang ihr nur schadet. Der Umgang wird begleitet stattfinden - die Begleitperson wird ja dann sehen, wie euer Tochter reagiert, wie der Vater darauf reagiert etc und entsprechend eine Empfehlung für den weiteren Verlauf geben. Tatsächlich muss ich sagen: seit März verhinderst du den Umgang komplett. Ohne zB eine Außenstehende Stelle mit einzubeziehen um eine bessere Lösung zu finden. Als Vater (oder auch Mutter) die ihr Kind aber unbedingt sehen möchte und alles versuchen will, eine Bindung aufzubauen, hätte ich auch den gerichtlichen Weg gewählt. Denn anders kann man sich gegen Elternteile, die Umgang einfach eigenmächtig nicht mehr stattfinden lassen eben nicht wehren.

von cube am 23.08.2022, 10:20



Antwort auf Beitrag von cube

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Was meinst Du mit "brav mitspielen"? Es ist schon so, dass wir eine außenstehende Stelle, eine Erziehungsberatung, eingeschaltet hatten. Diese hat dazu geraten, den Umgang auszusetzen und unsere Tochter zur Ruhe kommen zu lassen. Doch der Vater will darauf nicht hören. Auch die Kita sagt, dass meine Tochter sich auffällig verhält und rät dazu, auf die Meinung des Kindes zu hören. Und die ist eindeutig: Sie möchte keinen Kontakt! Mich treibt nun die Frage um, wie ich meine Tochter schützen kann ...

von bine5000 am 23.08.2022, 10:33



Antwort auf Beitrag von bine5000

Alles was du tun kannst ist, einen anwalt einzuschalten, den du selbst bezahlst. Da der vater schon den gerichtsweg beschritten hat, kommst du da allein nicht mehr raus. Gerichte und jugendamt sind oft auf der der vaterseite, gerade bei so jungen kindern. U.u. kommst du um ein psych. Gutachten nicht rum. Alles gute!

von Sue_Ellen am 23.08.2022, 11:43



Antwort auf Beitrag von bine5000

Ich kann den Vater ehrlich gesagt auch sehr gut verstehen, denn auch wenn du in deinen Augen im Interesse deiner Tochter handelst, letztendlich bist du ja diejenige, die den Umgang verbietet. Du schreibst ja selbst "Seit März lasse ich nun keinen Kontakt/Umgang zwischen meiner Tochter und dem Vater mehr zu. " Eine Vierjährige kann das ja noch gar nicht einschätzen. Mich wundert es ehrlich gesagt auch, dass eine Erziehungsberatung der Meinung ist, den Umgang noch weiter einzuschränken oder gar auszusetzen, denn das ist ja erst recht kontraproduktiv. Deine Tochter soll ja nicht lernen, dass es nur möglich ist ohne Umgang zur Ruhe zu kommen. Sie sollte ja eigentlich lernen und das der Umgang etwas Positives ist, aber das geht nur, wenn er auch stattfindet. Ich will dich jetzt keinesfalls als böse Mutter da stehen lassen, bitte nicht falsch verstehen. Letztendlich möchtest du ja nur das Beste für dein Kind. Ich weiß genau, wie scheiße es sich anfühlt, so ein kleines Würmchen alleine großzuziehen, es dann dem Vater zu überlassen, weil der plötzlich feststellt, dass man so ein Kind ja doch vermisst, und dann am besten noch für nette Wochenenden, und den Alltag darf man schön selbst bewerkstelligen. Bei uns war es ziemlich ähnlich, ich habe mich nach der Geburt alleine um unseren Sohn gekümmert und mein Mann hat sich komplett herausgezogen und hat sich regelrecht geweigert, sich ernsthaft mit einzubringen. Nach der Trennung war unser Sohn jedes Wochenende bei ihm, erst nur ein paar Stunden, dann tageweise, inzwischen auch mit einigen Übernachtungen. Auch hier war es so, dass wenn er nach Hause kam, er völlig aufgedreht war, geklammert hat, bei der Tagesmutter nicht mehr klar kam, Ausraster hatte usw. Und letztendlich war die Lösung dennoch, die Umgänge fortzusetzen und Routine in die Sache zu bekommen. Es stand nicht zur Debatte, DASS Umgänge stattfinden, sondern WIE sie stattfinden. Und DASS die Umgänge stattfinden hat das Gericht ja nun klipp und klar festgelegt. Jetzt fehlt noch das WIE. Begleiteter Umgang ist ja schon mal ein Anfang. Trotzdem schadet es nicht, sich mit dem Jugendamt zusammenzusetzen, und dort gemeinsam als Eltern bei einer fachkundigen Person eine Umgangsberatung in Anspruch zu nehmen. Dort ist nämlich Platz für alle Sorgen, jeder hat seine Redezeit, und man kann herausarbeiten, wie man den Umgang gestaltet und eure Tochter in dem ich nenne es mal Bindungsprozess und in der Vertrauensfindung zu ihrem Vater unterstützen kann.

von heli89 am 23.08.2022, 11:44



Antwort auf Beitrag von bine5000

hier war es ähnlich und ich muss sagen dass es am ende eine schlacht der anwälte war und das 3 jahre.lang. meine tochter bekam auch einen verfahrensbeistand , welcher sie ziemlich auseinanderflückte mit befragungen daheim , in der schule und vor gericht. wenn du also nerven hast , dann tu es für dein kind und nimm dir einen anwalt wenn du meinst es wäre besser.

Mitglied inaktiv - 23.08.2022, 11:52



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Oh pauline-maus, 3 Jahre?! Das muss ja unglaublich belastend für dich und deine kleine gewesen sein... so eine lange zeit! wie habt ihr das durchgestanden und was ist am ende bei rausgekommen?

von bine5000 am 23.08.2022, 14:10



Antwort auf Beitrag von bine5000

Hast PN

Mitglied inaktiv - 23.08.2022, 22:28



Antwort auf Beitrag von bine5000

So hart es ist: es geht um EUER Kind. Nicht um Deine Tochter, um Eure. Und genau so wenig, wie eine 4jährige entscheiden kann, wie lange sie aufbleibt, ob sie fernsehen darf, was und wie lange etc. kann sie entscheiden, ob sie Umgang mit ihrem Vater hat oder nicht. Und Du hast nun mal die Verpflichtung, den Umgang zu fördern. du darfst ihn nicht einfach aussetzen und dem Vater sein Kind vorenthalten. das der sich dann dagegen wehrt und seine rechte durchsetzt ist doch verständlich. es ist genau so sein Kind wie deins! Überlege dir nur ein Mal, wie du Dich fühlen würdest, wenn Du Dein Kind nicht mehr sehen darfst.... Du bzw. ihr alle braucht fachliche Hilfe. Eine Mediation, bei der ihr beide daran arbeitet, einen vernünftigen Umgang auf Elternebene zu finden. Außerdem natürlich eine qualifizierte Anwältin, vorzugsweise eine Fachanwältin für Familienrecht.

von Berlin! am 24.08.2022, 14:46



Antwort auf Beitrag von Berlin!

regelkonform bis zur letzten instanz eben ..egal was das herz sagt . na guuuuut

Mitglied inaktiv - 24.08.2022, 15:23



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Ich würd auch einen anwalT nehmen.

von Sue_Ellen am 24.08.2022, 19:53



Antwort auf Beitrag von bine5000

Naja, ich kann dich sehr gut verstehen. Du machst Dir Sorgen um Deine Tochter. Aber von mir mal ein paar unbequemere Gedanken dazu, nicht böse sein, gell. - Dass Deine Tochter keinen Bezug zum Vater hat, liegt natürlich auch daran, dass sie ihn zu selten sieht. So kann keine Vertrautheit, keine Routine, keine Selbstverständlichkeit aufkommen. Deine übertriebenen Bemühungen früher, ihr die Besuche schmackhaft zu machen, waren gut gemeint. Ganz ehrlich waren sie nicht, und Deine Tochter hat das gespürt. Kinder haben feine Antennen. Und wenn Mama krampfig betont, wie toll etwas ist, dann verunsichert das ein Kind. Besser wäre es gewesen, die Besuche beiläufig und selbstverständlich zu behandeln. - Wenn Deine Tochter ein „auffälliges“ Verhalten zeigt, liegt das nicht nur am bösen Vater. Sondern es liegt natürlich an Eurer Trennung. Psychologen sagen: Kein Kind kommt heil aus einer Trennung heraus. Erwachsene unterschätzen die jahrelangen Trennungsfolgen oft sehr. Das gilt auch und gerade bei einer Trennung im Kleinkindalter. Das heißt nicht, dass irgendjemand etwas falsch gemacht hätte oder Schuld wäre, es ist einfach eine Tatsache. Die Besuche beim Papa rühren diese Verunsicherung, die durch die Trennungssituation entstanden ist, immer wieder neu auf. Das heißt aber nicht automatisch, dass es falsch ist, wenn ein Kind den getrennten Papa trifft. Es heißt, dass die Eltern sich mal an die eigene Nase fassen und gemeinsam beschließen müssen, dass und wie sie es ihrem kleinen Kind so leicht wie möglich machen können. - 60 Prozent aller Väter haben schon zwei Jahre nach einer Trennung keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind. Das ist extrem traurig. Ja, Du hörst es gar nicht gern, aber es ist richtig und gut, dass Dein Ex den Kontakt will und sich von Dir nicht abschneiden lässt von seinem Kind. Ich weiß, Du magst ihn nicht und willst ihn von Eurer Tochter fernhalten. Aber sie ist nicht nur Deine Tochter, sie ist auch seine Tochter, egal ob er Dir sympathisch ist oder nicht. Das eigentlich Schlimme aber ist: Wenn Du ihn von ihr fernhältst, wird Dir das eines Tages auf die Füße fallen. Sie wird Dir als Teen oder junge Erwachsene vorwerfen, dass Du den Kontakt zum Papa verunmöglicht hast. Sie wird den Kontakt von sich aus suchen, und er wird ihr erzählen, was Du damals getan hast. Deine sicher gutgemeinten Beteuerungen („Ich wollte doch nur das Beste für Dich…!“) wird sie wegwischen. Und zwar nicht ganz zu Unrecht. Ich weiß, das alles ist sehr schwer für Dich. Aber rede Dir nicht ein, es sei „besser“ für Deine Tochter, keinen Vater zu haben, der stattfindet. Versuche lieber, Dich selbst und Deine Ängste etwas zurückzunehmen. Suche nicht nach Leuten, die nur Deine Meinung verstärken. Lasse auch den Gedanken zu, dass Du vielleicht nicht richtig handelst, auch wenn das das Schwerste ist, was man manchmal im Leben schaffen muss. Weißt Du, es gibt oft nicht richtig und falsch, gerade nicht bei Kindern. Es gibt nach einer Trennung keine saubere Lösung. Es bleibt alles schwierig, provisorisch, eine Gratwanderung. Trau Deiner Tochter aber zu, dass sie keinen echten Schaden nimmt, wenn der Papa sich auch mal um sie kümmert. Ihr Verhalten zeigt, dass sie unter der Trennungssituation leidet - und nicht, dass der Papa etwas falsch machen würde. Ich hoffe, Du verstehst, was ich meine. Sind so Anregungen, ich weiß nicht, ob Du sie zulassen kannst, ich wünsche es Dir aber. Denke langfristig. Einen Vater kann man nicht auslöschen, auch wenn man das gern möchte. Das Thema wird wieder akut werden, und zwar nicht so, wie Du Dir das wünschst. Es kann Deine Tochter später sogar von Dir entfremden. LG

von Jorinde17 am 25.08.2022, 09:46



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

Zum Thema "vom Vater fern halten" fällt einem später auf die Füße kann ich auch nur sagen: ja, das kann passieren. Eigene Erfahrung und natürlich hat es meine Mutter nur gut gemeint. Ich bin ihr heute auch nicht mehr böse darüber. Aber dennoch hat sie mir etwas weggenommen - in bester Absicht - was nie mehr wieder zu holen ist in meinem Fall. Mein Vater verstarb, bevor ich alt genug war, einen Kontakt selbst herstellen zu können. Ich hätte gerne selbst entschieden, ob er wirklich so schlecht war bzw. ob er das auch zu mir gewesen wäre.

von cube am 25.08.2022, 09:53



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

Jorinde hat das sehr gut geschrieben! Du magst allein erziehend sein, aber es ist nicht deine Tochter, es ist eure Tochter. Und wie weiter oben schon geschrieben wurde: es muss sich für eure Tochter eine Routine einstellen in Berlin besuchen mit dem Vater. Und eine Routine entwickelt sich nicht in ein zwei Monaten, das dauert schon ein zwei Jahre bis das ganz normal ist. Zu den Verhaltensauffälligkeiten: Als meine Kinder klein waren, und öfter mal ein Wochenende bei der Oma oder einer der Patentanten verbracht haben, waren sie auch oft ein zwei oder drei Tage neben der Spur wenn sie wieder zurückkommen. Das ist einfach die Umstellung . Vielleicht würde es eurem Kind auch gut tun, wenn ihr mal ab und zu eine Unternehmung gemeinsam unternehmt, zusammen auf dem Spielplatz, gemeinsam in den Zoo. Und nein, du tust das nicht weil du deinen Ex so toll findest, sondern weil es zum Wohle deiner Tochter ist, vielleicht kann ihr das eine bessere Brücke zum Vater bauen . Denn wie schon geschrieben: auch wenn du es nur gut meinst, du nimmst deinem Kind eventuell den Vater… Und das ist etwas was man nie mehr zurücknehmen kann, nie mehr zurückgeben kann. Meine Mutter war allein erziehend, (und ich bin schon etwas älter, damals war das absolut noch nicht normal, ein ziemlicher Makel), und sie und mein Vater waren wie Katz und Maus, es gab ständig Ärger und Reibereien, Diskussionen um den Unterhalt, etc. aber sie hat immer dafür gesorgt dass ich Umgang mit meinem Vater hatte, wir gemeinsam in den Urlaub gefahren sind, und auch sonst unsere Zeiten hatten. Ich erinnere mich auch an einige Telefonate wo sie mich ihm quasi aufs Auge gedrückt hat, und ihn immer wieder daran erinnert hat was seine Pflichten als Vater sind. Und noch ein Gedanke zum Schluss: Das Seelenheil deiner Tochter beschützt du am besten, in dem sie eine offene, unbelastet der Beziehung zu ihrem Vater aufbauen kann. Und dabei musst du ihr helfen, sie unterstützen. Liebe Grüße D

von desireekk am 25.08.2022, 13:19



Antwort auf Beitrag von bine5000

Anwalt sofort… mir scheint es so, dass keine in den Kommentaren das Kind als Prio 1 nimmt. Das hat IMMER eine Ursache, wenn ein Kind jemanden ablehnt. Ob das Kind emotional bei der Vater verletzt wird, oder was da passiert weisst keine. Trau deinem Kind, hör nicht auf die Kommentare, und geh zum Anwalt.

von Muskcat am 25.08.2022, 22:35



Antwort auf Beitrag von Muskcat

Da muss ich dir Recht geben, es gibt immer einen Grund wieso Kinder etwas ablehnen. Häufig der das Mutter das nicht möchte und die Kinder das spüren. Ob es jetzt Umgang mit dem Papa ist oder oft auch Kita Eingewöhnung. Zum Zeugen war der Erzeuger mal gut genug für die Mutter. Es ist doch schön wenn dieser Interesse zeigt und das sollte die Mutter auch unterstützen - tut sie aber, wie oft, nicht wirklich.

von Dream2014 am 26.08.2022, 06:13



Antwort auf Beitrag von Muskcat

Und dann? Anwalt gegen Anwalt, Mutter gegen Vater, und wer den lauteren Anwalt hat, der gewinnt. Und das Kind? Wird in diesem Streit zur Trophäe degradiert. Ein Kind hat nunmal zwei Elternteile, das ist einfach Fakt. Und es kann eben nur dann an erster Stelle stehen, wenn beide Elternteile sich zusammenreißen und eine gemeinsame Lösung suchen. Denn diese kann nicht "erzwungener Kontaktabbruch" lauten sondern muss das Ziel verfolgen, dem Kind einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen.

von heli89 am 26.08.2022, 12:56



Antwort auf Beitrag von Muskcat

Kein Kind bleibt durch eine Trennung unbeschadet bzw. unbeeinflusst. Und da ist nicht automatisch der Vater schuld, wenn Kind unter der Trennung der Eltern an sich leidet. Hier scheint der Vater sich ja auch wirklich kümmern zu wollen - aber die Mutter unterbindet einfach mal den Kontakt, weil sie meint, Kind ist natürlich durch den Vater verstört. Nein sorry, so einfach ist das nicht. Sinnvoller als einfach Kontakt zu verbieten/verhindern wäre hier sicher, sich zum Wohle des Kindes eine entsprechende Beratung zu suchen. Schade, dass der Vater offenbar keine andere Wahl hatte, als einen Anwalt einzuschalten. Und Recht hat er. Und das allerbeste ist ja: hätte er nichts getan, einfach akzeptiert , das die Mutter der Kontakt unterbindet, wäre es der typische "hat eh kein Interesse"-A***-Ex, oder? Es gibt bestimmt viele Fälle, wo der Vater tatsächlich nicht der Beste ist und kein Interesse hat - das scheint hier aber eben nicht der Fall zu sein.

von cube am 26.08.2022, 15:24



Antwort auf Beitrag von Muskcat

Natürlich hat es eine Ursache. Die kann aber vielfältig sein und es muss nicht der Vater seiender der Umstand, dass der Vater dem Kind iwie schadet. ein begleiteter Umgang ist doch im vorliegenden Fall ein guter Ansatz.

von Berlin! am 26.08.2022, 16:24



Antwort auf Beitrag von bine5000

In der Rechtssprechung geht man erst ab 9, 10 Jahren davon aus, dass das Kind aus freien Stücken nicht zum Vater möchte. Verweigert es vorher, wird davon ausgegangen, dass die Mutter das verursacht hat. Du als Mutter bist per Gesetz dazu verpflichtet, den Umgang zu fördern. Es ist am besten für alle Beteiligten, wenn du das akzeptierst.

von Petra28 am 02.09.2022, 13:32