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Adoption des Stiefkindes

Thema: Adoption des Stiefkindes

Ich hab schon gegooglet aber nix gefunden. Ich hab gehört dass man sein Stiefkind adoptieren kann und es trotzdem den Namen behält den es bis dato hatte. Aber ich finde dazu nichts im netz. Vllt könnt ihr mir da weiterhelfen???

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 11:10



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und nun doch...?

von Leewja am 18.03.2015, 11:34



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Mir geht's um den Namen. Dass er den behält. Ich les mich Grade schlau mit dem ganzen aber das ist so viel. Noch ist gar nix entschieden mit Adoption ich informiere mich nur

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 11:38



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http://www.notare-rombach.de/adoption.html >>>>>>>>>Zitat: Eine Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens des Kindes ist nicht möglich. Allenfalls kann auf Antrag ein Doppelname zugelassen werden.< < < < < < Anderswo habe ich allerdings gelesen, dass das Führen eines Doppelnamens nicht so einfach möglich ist, das muss sehr gut begründet werden. Und ich glaube nicht, dass die Weitervererbungsmöglichkeit Eures "Adelsnamens" ein guter Grund ist. Du hast erwähnt, dass der Kindesvater einer Adoption nicht zustimmen würde. Aber Dein Geschwätz von gestern hat Dich ja noch nie interessiert. Heirate erstmal und dann bleibe verheiratet, erst dann kannst Du die Adoption anleiern.

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 11:51



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Ich weiß dass der kV nicht zustimmen wuerde. Hab aber gelesen dass man die durch ein Gericht ersetzen lassen kann. Und wir müssen erst ein Jahr verheiratet sein. Doppelname wäre ok. Denk ich. Muss ich mal in Ruhe ueberdenken

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 11:56



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LEBE erstmal mit diesem netten mann zusammen, bevor du dein Kind adoptieren lässt! du hast ja schon deinen in stein gemeißelten entschluss, NIE standesamtlich zu heiraten, über bord geworfen, nun lass mal die verdammte asoptionskirche im Dorf!!!

von Leewja am 18.03.2015, 12:00



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Ist er das?

von hormoni am 18.03.2015, 12:11



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Gehe mal davon aus, dass das mit dem Doppelnamen nichts wird. Und mit dem Behalten des jetzigen Namens auch nicht. Aber falls doch: Dir ist aber schon klar, dass er den Doppelnamen nie mehr los wird, außer er heiratet und nimmt den Namen seiner Frau an, möglicherweise weil es ihm zu blöd ist, einen Doppelnamen zu führen, den man ihm aufgezwungen hat? Soviel zum Versprechen, das DU Deinem Vater gegeben hast, aber für die Zukunft nicht beeinflussen kannst. Leutheusser-Schnarrenberger.... Wenn das jemand freiwillig für sich möchte, ist das in Ordnung, aber einem Kind würde ich das auf keinen Fall überstülpen.

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 12:18



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Du berufst dich auf §1748 BGB, aber den solltest du dir genau durchlesen. Explizit Absatz 2 1) Das Familiengericht hat auf ANTRAG DES KINDES die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, WENN: dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, UND (!!) wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann. (2) Wegen Gleichgültigkeit, die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist, darf die Einwilligung nicht ersetzt werden, B E V O R der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer Ersetzung belehrt und nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch beraten worden ist und seit der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind; in der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen. Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Falle beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung und Beratung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts. Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab. (3) Die Einwilligung eines Elternteils kann ferner ersetzt werden, wenn er wegen einer besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung zur Pflege und Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und wenn das Kind bei Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre. (4) In den Fällen des § 1626a Absatz 3 hat das Familiengericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Grüße h

von hormoni am 18.03.2015, 12:20



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Da der Kindsvater im Vollbesitz seiner Geistigen Kräfte ist, weder schwerstehindert, noch in der Lage sich nicht um sein Kind zu kümmern, wirst du seine Zustimmung für eine Adoption brauchen - das Gericht wird diesen Part nur dann übernehmen, wenn der Kindsvater dazu nicht mehr in der Lage ist - auch wenn er sich nur alle Jubeljahre meldet. Vielleicht solltest du dir erstmal im klaren sein, was du eigentlich willst und gucken, was das Beste für dein Sohn ist.

von Zero am 18.03.2015, 12:53



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WAS willst DU tun,wenn dein Sohn in 15 Jahren den Namen seiner Ehefrau annimmt.Ein Drama! Ein Drama nach dem Anderen! Was ist schon ein Name???

von fsw am 18.03.2015, 14:06



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Identifikation Heimat Je nachdem wie man groß wurde wie man zu seiner Familie steht. Wenn er später seinen Namen abgibt finde ich das sehr sehr schade aber kann ich nix machen

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 14:07



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Port,ich glaube,Kinder dürfen keinen Doppelnamen bekommen.Weiß es jedoch nicht gaaanz genau.

von fsw am 18.03.2015, 14:08



Antwort auf Beitrag von Leewja

Vor allem war sie zum Geburtstag ihres Kindes gestern? allein-ohne neuen Adoptivpapa!!! Wo war er?

von fsw am 18.03.2015, 14:09



Antwort auf Beitrag von fsw

Doch, wenn es schwerwiegende Gründe gibt. Beispiel: Kind wird durch Unfall der Eltern Vollwaise, Kind wird adoptiert. Es wäre für das Kind eventuell sehr hart, seinen namentlichen Bezug zur Ursprungsfamilie aufgeben zu müssen. Aus guten Gründen kann es zum Wohle des Kindes sein, dass es den Ursprungsnamen behalten darf und dass dadurch ein Doppelname zustandekommt. Aber nicht, weil die Mutter möchte, dass der Name weitervererbt wird. Das dient ganz sicher nicht dem Wohle des Kindes. Die Zustimmung des Kindsvaters zur Adoption kann nur dann durch Gericht ersetzt werden, wenn der Kindsvater dem Kind schadet. Und das tut er in diesem Falle nicht. Sich nicht groß kümmern reicht nicht.

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 14:26



Antwort auf Beitrag von fsw

Nachmittags war er da Abends nur nicht mehr weil er andern Tag früh raus muss und wir in der Woche noch getrennt schlafen

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:13



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Gelegentliche Nachmittags-Besuche sind nicht Familie. Macht das mal in den gemeinsamen 4 Wänden 3 Jahre und denk dann nochmal über das Thema nach.

von mf4 am 18.03.2015, 15:18



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Oder wieso so ein Wirbel ? Namens soll er behalten, aber jede rechtliche Verbindung bitte auslöschen? Wie alt ist das Kind eigentlich ?

von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 15:40



Antwort auf Beitrag von mf4

Das war nur auf den Geburtstag bezogen. Wir sind auch wohl mehrere Tage am Stück zusammen

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:45



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Kind ist 9 Jahre und hat GOTTSEIDANK damals nicht den Namen vom kV bekommen sondern meinen Mädchennamen

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:46



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für Adoption und sich Familie nennen sollten es eher mehrere Jahre sein

von mf4 am 18.03.2015, 15:46



Antwort auf Beitrag von mf4

Soweit sind wir aber noch nicht. Haben uns nunmal leider erst vor nem Jahr kennen gelernt

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:47



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Nix !

von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 15:51



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja doch Mein Nachname wäre ja dann weg Dann hieße er wie mein Freund und nicht mehr wie ich mit Mädchen Namen

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:53



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dann bleibt doch mal dabei euch erstmal kennen zu lernen, zusammen Alltag zu leben und die anderen Themen kann man in ein paar Jahren nochmal ansprechen

von mf4 am 18.03.2015, 15:55



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na ganz klasse... wenn es scheitert dann ist Kerl und Name weg... never ever, auf diese Idee wäre ich nach den Jahren mit Ex2 nicht gekommen

von mf4 am 18.03.2015, 15:56



Antwort auf Beitrag von mf4

Dann nimmt Dein Freund eben Deinen Namen an, oder behält seinen und Deiner wird Familienname. Aber, alles ungelegte Eier, ihr müsst mindestens ! 3 Jahre zusammen in einem Haushalt leben, und dies auch nachweisen. Und dann wirklich verheiratet sein und es muss ! eine Vater-Kind Beziehung nachgewiesen werdn und dass es dem Kindeswohl Schaden würde, wenn die Adoption nicht passiert. Ergo : Das wird eh nix. Und ja, ich darf das sagen , wir haben das alles durch und nur erfolgreich weil Vater sofort zustimmte, er das Kind noch NIE gesehen hat , wir noch ein gemeinsames Kind haben und alle Vorraussetzungen erfüllten, und mein Sohn mit ihm lebt seitdem er neun Monate alt ist und keinen anderen Papa jemals hatte. Alles bei Euch nicht gegeben.

von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 18:03



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Es wäre in diesem Fall tatsächlich die eleganteste Lösung, wenn der Name von PK Ehename würde. Das wäre von seiten des Gatten auch ohne Adoption ein eindeutiges Zeichen, dass er die Namensgleichheit mit dem Sohn möchte. Bei Scheidung kann er seinen Geburtsnamen wieder annehmen und sollte es weitere Kinder geben, heißen alle gleich. Wie wäre das, PK?

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 19:14



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des namens beharrt, undenkbar, dass der knoofkötterhof dann plötzlich kwiatkowski Hof hieße! !! aber pk, kann man deine Schwester denn nicht zur Weitergabe des kostbaren Ostpreußen namens verdonnern?

von Leewja am 18.03.2015, 19:29



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Gibt es nicht weil der Hof weiter so heißen soll wie er und sein Papa usw

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 19:34



Antwort auf Beitrag von Leewja

Nein die hängt da nicht so sehr dran

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 19:35



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Einen Tod wirst du sterben müssen

von Leewja am 18.03.2015, 19:42



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Was für ein Hof? Ist Dein Freund Landwirt und arbeitet auf Papas "Gut Büttenwarder"? Dann behalte eben einfach Deinen Namen zusammen mit Deinem Sohn. Nix Doppelname und nix gemeinsamer Ehename. Und die gemeinsamen Kinder heißen dann eben so wie Dein Zukünftiger oder so wie Du und Dein Sohn.

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 19:42



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Ja so ähnlich Port ehemaliger Landwirt aber großes Anwesen

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 21:37



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Meiner Erfahrung nach kommt es da allerdings sehr auf den zuständigen Richter an, wie der zu dem Thema steht... "unser Richter" erklärte uns damals, er ersetzt, wenn er den Eindruck hat, dem Vater ist das Kind komplett egal und er kümmert sich gar nicht... war bei uns allerdings nicht nötig, gab ja juristisch gar keinen Vater.

von Leena am 19.03.2015, 18:45



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In einem möglichen Adoptionsverfahren würde Almanso allein angehört. Er müsste also zustimmen. Der Kindsvater hat sich wenig gekümmert, aber es gab Kontakt und sogar eine (mehrere?) Übernachtung(en). Er würde auch gefragt und hat, obwohl er nicht sorgeberechtigten ist, Mitbestimmungsrecht. Soviel erstmal im Vorfeld. Mit der Adoption erhält das Kind grundsätzlich den Familiennamen der Adoptiveltern (das regelt das Namensrecht)). Da gibt es keine Ausnahmen. Du bist echt die Queen im Durcheinanderbringen und Aufmischen ;-(

von Mutti69 am 18.03.2015, 12:56



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich wollte nur Infos. Ich bin dem ganzen auch noch skeptisch gegenüber aber man wird ja wohl Informationen einholen dürfen

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 13:04



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Die hast du ja jetzt. Es geht nicht so wie du dir das gerne basteln würdest. Stell dir allein vor, der Richter fragt Aliosha in einem Vieraugengespräch, ob ER denn will, dass sein Vater nicht mehr sein Vater ist?

von Mutti69 am 18.03.2015, 13:07



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Wenn ich bis vor kurzem noch absolut gegen eine Adoption war (und das warst du!), dann informiere ich mich nicht, was alles nötig ist um adoptieren zu lassen. Du drehst dich wie ein Fähnchen im Wind und gackerst über ungelegte Eier.

von Zero am 18.03.2015, 13:14



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Und mindestens ein Jahr verheiratet sein. Es muss eine nachgewiesene Vater- Kind Beziehung da sein und der leibliche Vater muss zustimmen. Das Kind auch. Wie lange seid ihr zusammen ?

von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 13:07



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich weiß das, mein Mann hat meinem Großen adoptiert.

von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 13:07



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich schieb mal die Infos nach: Seit knapp 8 Monten zusammen Leben getrennt (geplant) Nicht verheiratet (geplant ~2016-> es gab noch keinen Antrag) Kindsvater hat Kontakt Kindsvater stimmt wohl nicht zu (mutmaßt PK)

von Mutti69 am 18.03.2015, 13:36



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Dann bleibt die Erwachsenenadoption, wenn der Sohn das wirklich will. Bis es zur Stiefkindadoption kommen könnte! , ist der ja eh fast volljährig.

von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 13:50



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

9 Monate.

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 14:03



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Der tolle Vater der nichtmal mehr zum Geburtstag gratuliert obwohl Kind eigenständig telefonieren kann. Nicht zu vergessen. Der sich ja so toll kuemmert indem er immernoch Zuhause hockt ud sich von Mama betueddeln lässt und es mit seinem 2. Kind genauso macht kein unterhalt kein Kontakt weil er nicht will. Weihnachten ne SMS schreibt. Aber der TOLLE Vater!!

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 14:06



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Er ist aber der Vater, ob er sich kümmert oder nicht - ihr werdet, wenn das Thema aktuell werden sollte, nicht drumherum kommen, sein Einverständnis holen zu müssen. Ohne dem wird es nicht gehen.

von Zero am 18.03.2015, 14:21



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Es ist vollkommen egal, ob er ein guter, oder ein schlechter Vater ist. Er ist einfach der Vater, so wie Du die Mutter bist. Beide Personen sind im Leben eines Kindes nicht einfach so austauschbar (nur weil Mutti es bequem findet). Wenn ich nach dem Stichwort "Stiefkindadoption" google, dann finde ich ad hock einen Ratgeber zum Thema, diverse Webseiten und sogar einen Wiki-Eintrag. Nutze ich hier im Forum die Suchfunktion und gebe mal "Adoption" ein, kommen auch entsprechende Infos. So etwas kostet übrigens auch. Der Notar will auch bezahlt werden. Der Arzt für das Attest natürlich auch. Aber es kostet auch Zeit, denn der Lebensbericht will auch formuliert sein.

von shinead am 18.03.2015, 14:23



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pk, es ist verständlich dass dich das frustriert. warum du dem kv nach all der zeit ncoh so viel macht über deine gefühle gibst, und ob das dir selbst so gut tut - anderes thema. aber die tatsache, dass er sich nicht sonderlich für seinen sohn interessiert, noch bei seiner mutter wohnt und keinen unterhalt zahlt zählt NICHT zu kindswohlgefährdung oder zu etwas, das eine richterliche entziehung des sorgerechts GEGEN den willen des kv´s legitimieren würde. du KANNST die verbindung zum kindsvater nicht auslöschen. es würde dir und deinem sohn gut tun, wenn du das gelassener sehen könntest. er interessiert sich nicht. aber er hat kein verbrechen begangen.

von mama.frosch am 18.03.2015, 14:43



Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Das Sorgerecht hat er doch schon seit 2009 nicht mehr

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:15



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Das tut nichts zur Sache. Er ist der Vater und er darf mitentscheiden ob er die Vaterrechte behalten möchte. Wessen Idee ist das mit der Adoption gewesen?

von Mutti69 am 18.03.2015, 15:19



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Na und... mein Ex1 hatte 1/2 SR und dann nur noch ich... mein Ex1 hatte nie was SR. Das löscht ja nicht plötzlich die Genetik aus und den Vater aus dem Kopf des Kindes... auch wenn du das möchtest.

von mf4 am 18.03.2015, 15:20



Antwort auf Beitrag von mf4

mein Ex1 hatte 1/2 SR und dann nur noch ich... mein Ex2 hatte nie was SR

von mf4 am 18.03.2015, 15:20



Antwort auf Beitrag von Mutti69

die tatsache, sich nicht für seinen sohn zu interessieren spricht ihm nicht die vaterrechte ab. und dem sohn nicht die sohnrechte an seinem herkunftsvater. denn mit dem wird er sich über kurz oder lang ohnehin auseinandersetzen und auseinandersetzen MÜSSEN, und. pk, es ist leichter, sich selbst zu akzeptieren wenn man seine wurzeln akzeptieren kann, also mach es deinem sohn nicht noch schwerer...

von mama.frosch am 18.03.2015, 15:25



Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Es ist schlimm genug festzustellen, dass man dem leiblichen Vater offenbar egal ist. Gerade für einen Jungen (der später auch sicher Vater sein wird) ist es sicher noch schwerer, wenn ein Vater einfach ausgetauscht werden kann durch einen Mann, den nicht das Kind sondern die Mutter "ausgesucht" hat.

von mf4 am 18.03.2015, 15:31



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Du schreibst was von betüddeln lassen? Wer kann denn von der Familie nicht wegziehen? Dein Papa hat dir sogar die BH's gekauft.

von Ani_k am 18.03.2015, 15:37



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Die meines Freundes

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:46



Antwort auf Beitrag von mf4

Sorgerecht fing Mama. Frosch mit an nicht ich

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:48



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Aus welchem Grund????? DIR macht er noch nicht mal einen Antrag...aber das Kind, da könnte er sich vorstellen, er könnte es adoptieren???? Meint er, er hat dann steuerliche Vorteile, die die Ausgaben fürs Blach wieder reinholen? Unfassbar!

von Mutti69 am 18.03.2015, 15:49



Antwort auf Beitrag von Ani_k

1. mach ich das mittlerweile alleine 2. ist er mittlerweile 32 und es hat sich nichts veraendert an seiner Situation zu vor 8 Jahren und das ist schon ... Such dir n Wort aus. Ich stehe zumindest nicht still an einem Fleck. Ich bewege mich und der? Nix. Vegetiert vor sich hin ( ja ist so)

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:50



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Antrag machen hat was mit Romantik zu tun Das ist er eben nicht so gerne ich es auch hätte. Beschlossen dass wir heiraten haben wir ja letztes Jahr schon. Der Antrag kommt ja nur weil ich das moechte. Außerdem reiß dich zusammen!!!! Blag darf wenn dann nur ich ueber meinen Sohn sagen klar?!!!!

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:52



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Das war fiktiv gemeint Du beantwortest aber nicht die Frage, WARUM er deinen Sohn adoptieren möchte!

von Mutti69 am 18.03.2015, 15:54



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Blag darf wenn dann nur ich ueber meinen Sohn sagen klar?!!!!

von mf4 am 18.03.2015, 15:57



Antwort auf Beitrag von mf4

Ist doch eh alles Furz!

von Mutti69 am 18.03.2015, 15:59



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Bei Dir hat sich auch nicht viel verändert. Zuerst lässt Du Dir von Deinen Eltern erzählen, wie Du zu leben hast und nun von Deinem Freund. Wenn er Adoption schreit, dann buckelt PK, die das nie wollte, ebensowenig wie standesamtlich heiraten oder den Namen des Mannes annehmen. Nein, PK ist gaaaaanz unabhängig, sowohl psychisch als auch finanziell. Musst du da nicht selber lachen?

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 16:05



Antwort auf Beitrag von Mutti69

WARUM könnte er sich vorstellen dein Kind zu adoptieren?

von Mutti69 am 18.03.2015, 16:09



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Es hat sicher Vorteile: z.B. steuerliche, wenn man sowieso die finanzielle Belastung, die das Kind mit sich bringt, tragen muss. Unterhaltsvorschuss bekommt sie nicht mehr, Unterhalt auch nicht. Aber vermutlich wird sie antworten: "Weil es sich richtig anfühlt."

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 16:17



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Damit mein Sohn nicht das gefuehl hat er ist außen vor weil er nicht sein leiblicher Papa ist und damit wir im ganzen eine Familie sind.

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 16:27



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Wenn du von 2008 bis jetzt keinen Unterschied bei mir siehst dann ist dir nicht mehr zu helfen

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 16:28



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich bin glaube ich immer online.... Ich hab's zumindest so eingestellt dass ich nach 30 min erst ausgeloggt werde wenn ich so lange nix schreibe Fenster war trotzdem zu

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 16:29



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Familie ist man im Herzen und im Angenommen werden durch die einzelnen Protagonisten, die das Schicksal (oder der Kalkül) zusammenfügt. Familie “erwirbt“ man nicht auf dem Papier und man kann sich trotz vorhandenem “Vater“ der einen adoptiert hat versammelt zurückgesetzt fühlen. Du bist aus dem Stadium, “Ich spiele heile Familie“ noch nicht raus.

von Mutti69 am 18.03.2015, 16:52



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Öhm...wenn er ihn adoptiert wird er aber auch nicht sein leiblicher Vater sondern lediglich der "Adoptiveltern" mit sämtlichen Rechten und Pflichten eines Vaters, er bleibt aber immer der adoptivater..... Im übrigen.....ist es egal ob es rechtlich gesehen eine ganze Familie ist ist nur für Außenstehende Ämter und Schulen wichtig, für die Kinder ist es egal man kann Kinder adoptieren aber ob sie sich zugehörig fühlen oder nicht hat mit diesem Papier nichts zu tun, das brauchst für das Zusammengehörigkeitsgefühl nicht, das kann ich dir sagen, denn meine Jungs sehen meinen Partner nach jetzt 10 Jahren als Papa an, und dies auch ganz und gar ohne Adoption, und sie fühlen sich keineswegs außen vor, weil mein Mann und ich dafür sorgen dass solche Gefühle nicht aufkommen....

von ösitina am 18.03.2015, 17:15



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ich habe was... immerhin spielt in deinen flauschigen Prinzessinenträumen jetzt ein realer Mann eine Rolle... gleiche Szene auf der großen Bühne der PK aber die Rolle des Traumprinzen, der die Prinzessin rettet wurde neu besetzt.

von mf4 am 18.03.2015, 17:17



Antwort auf Beitrag von ösitina

So schauts aus... ein Zusammengehörigkeitsgefühl kommt nicht per Papier und nicht durch einen Namen.

von mf4 am 18.03.2015, 18:00



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wenn du deinen namen behalten würdest und dein freund seinen, wäre dein sohn namentlich nicht außen vor. das namentliche "außen vor" käme ja daher, dass DU den namen wechseln würdest/möchtest. es gibt ein restrisiko, dass die beziehung zu deinem freund irgendwann in die brüche geht. und dann heißt dein sohn wie dein in diesem szenario ex und trägt den namen eines menschen, der mit seiner herkunft nichts zu tun hat; und hat zwei väter verloren. so eine sache sollte man sich jahrelang überlegen. ich würde, bei aller verliebtheit und zuversicht, niemals auf die idee kommen, jemandem den ich weder im alltag noch in belastungssituationen erlebt habe irgendwelche rechte über mein kind zuzusprechen!!

von mama.frosch am 18.03.2015, 21:31



Antwort auf Beitrag von mf4

eben. familie ist eine herzenssache

von mama.frosch am 18.03.2015, 21:33



Antwort auf diesen Beitrag

lass deinen ex doch vor sich hinvegetieren, ist sein leben und er ist dein EX.

von mama.frosch am 18.03.2015, 21:36



Antwort auf Beitrag von mf4

ich glaube, es wird eine B-Produktion

Mitglied inaktiv - 19.03.2015, 11:29



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Bei uns war die Stiefkind-Adoption Ende 2004, da hieß es, mind. 1 Jahr gemeinsamer Haushalt bei Adoptionsantrag. Kennen gelernt hatten wir uns Anfang 2002, geheiratet Anfang 2003 und Herbst 2003 dann das erste gemeinsame Kind und quasi zum ersten Hochzeitstag dann den Adoptionsantrag beim Notar gestellt... bis das Verfahren durch war, dauerte es etwa 9 Monate. (Zustimmung vom leiblichen Vater fiel bei uns weg, juristisch gab es bis zur Adoption keinen Vater.)

von Leena am 19.03.2015, 18:55



Antwort auf Beitrag von Leena

Haft alles in allem ein Jahr gedauert. Obwohl der leibliche am gleichen Tag unterschrieb, an dem er den Brief bekam.

von Sternenschnuppe am 19.03.2015, 20:13



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Kommt wohl aufs Alter des Kindes an, soweit ich es gefunden habe - wie alt war denn Dein Kind bei der Adoption? Mein Nachwuchs war 3, als wir zusammen gezogen sind, da "reicht" wohl auch heute noch das "mind. 1 Jahr zusammenleben". Aber PKs Sohn ist ja auch schon älter... also wieder etwas anderer Fall.

von Leena am 24.03.2015, 07:57



Antwort auf Beitrag von Leena

Als wir zusammenkamen 9 Monate, offizieller Zusammenzug 2 Jahre, Ado beantragt mit 3,5 und Geburt des kleinen Bruders. Abgeschlossen war das Ganze als der Große 4,5 war. Aber wie bei Dir auch, Vater hat er nie gesehen. Der wurde zwar gerichtlich anerkannt, aber unterschrieb am gleichen Tag wo er den Brief vom Notar bekam.

von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 15:54



Antwort auf diesen Beitrag

jetzt wirds aber lächerlich lebt doch wenigstens mal 1 Woche zusammen bevor ihr über so etwas nachdenkt... das ist alberne Kinderkacke, jetzt von Familie und Adoption zu sprechen

von mf4 am 18.03.2015, 15:02



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meiner Meinung nach müsstet ihr erstmal eine Patchwork Familie werden, derzeit sind es nur zwei Stoffe, die nebeneinander liegen aber noch lange nicht zusammengenäht sind oder: du verkaufst die Eier, die dein Huhn gelegt hat, das du noch gar nicht hast...

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 21:36



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(ich fühl mich nicht....ich darf das) diese plötzliche idee mit der adoption kommt doch recht zeitnah an a´s geburtstag und deiner enttäuschung, dass der kv sich nicht gemeldet hat (btw..ich würde sooo gerne seine seite der geschichte hören). hat in meinen augen was von "du debiler arsch..du meldest dich nicht bei der frucht deiner lenden..jetzt haste bald kein kind mehr, denn franzl ist eh der supi-dupi-papi und du ein bei muttern lebender looser..ätschebätsch: das hat man davon, wenn man meine erwartungen bezüglich umgang, kontakt etc nicht erfüllt"

von groschi am 19.03.2015, 00:07



Antwort auf Beitrag von groschi

Ähem.... Nein.

Mitglied inaktiv - 19.03.2015, 12:42



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an einen Mann den du kaum kennst? Du weißt bei einer Trennung hat er dann exakt die gleichen Rechte wie du auch wenn er nicht der Erzeuger ist? Er kann dir dann sagen wohin du zu ziehen hast usw. Ist das Kind ein Baby oder sehr jung kann ich das nach längerer Zeit verstehen, aber in dem alter und der kurzen Zeit nicht. Heiratet erstmal und lebt eine Zeit glücklich zusammen. Was sagen denn deine Eltern dazu? Wenn mein Kind so Pläne machen würde (nach so kurzer Zeit alles aufgeben was man sich aufgebaut hat usw.) ich würde Kopf stehn auch wenn ichs nicht ändern könnte. Und nur weil die Mutter einen Namen weitervererben will hoffe ich das KEIN Kind deswegen einen zweiten tragen muss, dann soll die Mutter das bitteschön selber tun. Den Namenshype kann ich nicht nachvollziehen, auch bei anderen nicht...

Mitglied inaktiv - 23.03.2015, 13:17



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PK, ich mag dich sehr und rate dir davon ab das zu machen!!! Der KV muss der Adoption zustimmen und er fällt dann komplett weg! Dein Freund müsste im Falle einer Trennung an ein Kind Unterhalt zahlen welches nicht seins ist. Das mag jetzt okay sein, im Zuge einer Trennung nicht mehr. Mein Sohn ist einbenannt denn nur das war wichtig, das wir alle gleich heißen. Name ist Sache des Standesamtes und kann nur nach einer Eheschließung geändert werden. Mehr dazh beim JA oder Standesamt.

von Princess01 am 25.03.2015, 11:07