Verziehe ich unsere Tochter o. darf ich ihr noch alles durchgehen lassen?

Dr. med. Rüdiger Posth Frage an Dr. med. Rüdiger Posth Facharzt für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Frage: Verziehe ich unsere Tochter o. darf ich ihr noch alles durchgehen lassen?

Sehr geehrter Herr Dr. Posth! Unsere Tochter, bald 22 Mon., darf so gut wie alles bzw. bekommt eigentlich immer ihren Willen außer, wenn Gefahr drohen würde oder es wirklich nicht anders geht. Sobald sie nach Gegenstand meckert, bekommt sie diesen usw. Manchmal, wenn etwas nicht nach ihren Wünschen o. Bedürfnissen geht, weint sie aber auch richtig traurig u. versuche ich, sie schnell durch etwas abzulenken. In letzter Zeit muss ich sie des Öfteren mit Gummibärchen, die sie dann aus einem Täschchen fischen darf, ins Auto locken, was gegen meine Prinzipien verstößt. (Sonst ernähre ich sie aber sehr gesund u. vollwertig). Alles andere in Hinblick auf Ablenkung habe ich bereits versucht u. fruchtet oft nicht. Ich muss mir manchmal Kommentare anhören wie: "Sie weiß schon, wie sie es machen muss" Ich selbst sehe mein Kind nicht als manipulatives Wesen, sondern als ein kleines Menschlein, dass die Welt kennen lernt. Wie verhalte ich mich am Besten?Müssen Grenzen härtere Grenzen sein?Danke!!!

Mitglied inaktiv - 31.05.2010, 00:18



Antwort auf: Verziehe ich unsere Tochter o. darf ich ihr noch alles durchgehen lassen?

Hallo, Sie kennen die Reden über das frühzeitige Grenzen setzen und auch die Protagonisten dazu samt ihrer Bücher. Hier mischt sich eine konservative Erziehungshaltung mit dem Bedürfnis nach Trendsetting auf manchmal sehr ungünstige Weise. Aber mit der Verunsicherung der Menschen lassen sich gut Allerweltsformeln in Umlauf bringen. Sie haben von der Sache her also völlig Recht, Ein Kind mit noch nicht einmal 2 Jahren versteht noch nicht von Manipulation seiner Eltern. Im Gegenteil, es lebt noch ganz in der Angst, es sich mit seinen Eltern zu verderben. Das zu erkennen bedeutet aber nicht, seinem Kind nun jeden Wunsch in vorauseilendem Gehorsam zu erfüllen. Bei einem solchen Wunsch oder Begehren muss schon eine gewisse Berechtigung zu erkennen sein. Und da darf dann auch schon einmal eine Ablehnung ausgesprochen werden, auch auf die Gefahr hin dass das KInd protestiert. Kindlicher Anspruch und elterliche Bereitschaft prallen schon einmal aufeinander, was dann zum berühmten Trotzanfall führt (s. gezielter Suchlauf). Es ist grundsätzlich also richtig, wie Sie die Dinge betrachten. Die Kinder finden da Grenzen, wo die Eltern nicht bereit sind, ihre Bestimmungshoheit aufzugeben. Diese müssen sie dem Kind gegenüber aber in einfachen Worten auch begründen. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 31.05.2010