Frage: rauchen/ unregelmäßige besuche kv

Sehr geehrter Doktor Posth, weiß nicht ob mein Anliegen hier an der richtigen Adresse ist, aber ich bin ein wenig verzweifelt. Der Kindsvater besucht unseren gemeinsamen Sohn nicht gerade regelmäßig, ab und zu kommt er jede woche für ein paar stunden oder er meldet sich mal wieder längere Zeit nicht. Heute hat er mir mit geteilt, daß er seinen Sohn demnächst mitnehmen möchte, ich weiß, daß er das Recht dazu hat, aber er wohnt in einer WG und dort sind einige Raucher, außerdem geht er oft zu einen Treff wo auch viel geraucht wird. Ich habe ihm gesagt, daß ich das nicht möchte und er meint nun, es gibt auch andere Wege. Stelle ich mich an, mir ist ja klar, daß ich auch mal Rauch mein Kind aussetzen muß, aber ich möchte es doch soweit als möglich reduzieren, der Kleine kann sich schließlich nicht währen. Sehe ich es zu eng? Ist es wirklich übertriebene Fürsorge oder ist es berechtigt. Es geht sich ja nur darum, daß er seinen Sohn regelmäßig besuchen soll, da er noch so klein ist, habe ich Angst, ihn mitzugeben, da er ihn doch gar nicht so gut kennt und kann er nich t seelichen Schaden nehmen, wenn er plötzlich so lange von seiner Mama getrennt wird. Ja und die Sache mit den Rauchen, muß ich daß wirklich einfach so hinnehmen? Ich habe das alleinige Sorgerecht und mein Sohn ist jetzt 16,5 Monate. Vielen, vielen DANK! vetti

Mitglied inaktiv - 30.06.2003, 22:33



Antwort auf: rauchen/ unregelmäßige besuche kv

Hallo, die Frage berührt überwiegend den juristischen Bereich. Wenn Sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht zugesprochen bekommen haben, kann der Kindesvater meines Erachtens das Kind gegen Ihren Willen überhaupt nicht mitnehmen. Das umso mehr, wenn Sie gesundheitliche Bedenken als Grund für die Verweigerung vorbringen. Die rechtlichen Schritte, die im Falle einer Auseinandersetzung anstehen, kennen Sie sicher besser als ich. Suchen Sie dann am besten Ihren Rechtsbeistand auf. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 01.07.2003