Hallo. Wer kennt sich aus bei der Berechnung der Kitabeitragsermäßigung, insbesonder Leipzig? Gibt es bei den Einkommen der Eltern Freibeträge, welche nicht zur Berechnung herangezogen werden dürfen (analog ALG2, wo bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ein gewisser Anteil frei ist) oder wird das Nettogehalt komplett angerechnet? Wie verhält es sich mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld, wird dieses angerechnet? Danke schon mal für die Antworten.
von samaga am 03.12.2016, 10:11