Monatsforum April Mamis 2013

Frage: Elterngeld und Steuerabgaben

Frage: Elterngeld und Steuerabgaben

Sunny_79

Huhu Mädels, ich hab mal ne Frage zum Elterngeld. In der Zeit zahlt man ja keine Steuern. Ich hab aber mal gehört, dass man dennoch dem Finanzamt eine ordentliche Summe für die Zeit zahlen muss (nachträglich im Zuge der Steuererklärung). Stimmt das? Und wenn ja, wie viel ist das ungefähr? Dankeschön!


Sunshinelady1986

Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Soweit wie ich weis hängt das mit der steuerklasse zusammen die du hast. Wir haben zb die 4 und 4 gewählt da der unterschied zwischen unserem einkommen nicht so gross ist. Da müssen wir auch nicht zwingend beide eine steuererklärung machen. Wenn wir die 3 und 5 genommen hätten wäre dies so. Vielleicht fragst du am besten mal auf dem finanzamt nach


Sunny_79

Antwort auf Beitrag von Sunshinelady1986

Ich bin alleinerziehend und habe Steuerklasse I. Ich mach schon seit Jahren eine Steuererklärung. Also scheint da etwas dran zu sein? Na ich warte mal noch ab, was die Mädels hier schreiben.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Ich glaube bei Verheirateten Paaren kann das schon vorkommen aber alleinstehende? Was soll ich denn bitte von noch nicht mal 800 Euro steuern zahlen bzw nachzahlen? Das fände ich arg krass. ...


nenchen85

Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Elterngeld ist zwar eigentlich steuerfrei, aber die Summe wird dann doch auf die Gesamtsumme aller Verdienste angerechnet. Wir mussten ordentlich nachzahlen letztes Jahr. Als Regel sagt man, man soll sich einen Monat Elterngeld zurück legen um mit den Nachzahlungen auf der sicheren Seite zu sein. LG Nenchen


Sunny_79

Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Hab jetzt mal was im Netz gefunden...Aber ob das so stimmt. Ich hab schon mehrfach gehört, dass man dennoch viel nachbezahlen muss: "...Paare, die Elterngeld erhalten, sollten daher schon während des Jahres Geld zurücklegen. "Vor allem bei Geringverdienern fällt die steuerliche Mehrbelastung durch das Elterngeld besonders hoch aus", sagt Steuerexperte Wawro. Denn bei geringen Einkommen steigt der Steuersatz besonders stark. Besserverdiener, die ohnehin den Spitzensteuersatz zahlen, können sich hingegen entspannt zurücklehnen. Sie sind von dem Progressionsvorbehalt nicht betroffen. Aufatmen können auch nicht verheiratete Paare und Alleinerzieher. Sie müssen das erhaltene Elterngeld nicht versteuern. Für sie ist der Progressionsvorbehalt kein Thema. "Trotzdem müssen Eltern, deren Elterngeld 410 Euro im Jahr übersteigt, eine Einkommensteuererklärung machen", erklärt Kauth..."


DasBabY85

Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Gut zu wissen :)! Ich hab erst eine gemacht in meinem leben, bei meinem gehalt wäre die steuerberater gebühr ein absolutes verlustgeschäft^^!


jennysmum

Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Wie du weißt, habe ich ja Steuerfachangestellte umgeschult. Du musst eine Steuererklärung machen. Aber in 99% der Fälle muss man dann nichts erstatten, da das Elterngeld steuerfrei ist. NUR, wenn du jetzt nebenbei noch sehr viel verdienst, wird das Elterngeld hin zu gerechnet. Aber wer verdient schon "nebenbei" um die 1000,- extra? Vergiss nicht das Kindergeld anzugeben und auf´s Jahr gerechnet musst du schauen, ob deine Ausgaben vor dem Mutterschutz mehr als 1000,- betrugen (Fahrgeld, evtl. berufstypische Bekleidung usw.), wenn nicht, nimm den Pauschbetrag von 1000,- (im Jahr). Falls du noch Fragen hast, gerne per PN! Silke