Annimais
Ihr Lieben, Meine 1,5 Jahre Elternzeit endet im Januar. Nun spielen wir mit den Gedanken, die Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern, ich aber in dieser Zeit 30h / Woche arbeite gehe. Geht das so einfach oder habe ich Nachteile? Ich möchte es nächste Woche meinem Abteilungsleiter unterbreiten, aber bestens informiert sein. Könnte ihr mir helfen? LIEBE GRÜßE
Hallo, ich hab das ja auch gemacht. Bei mir war es problemlos möglich, Elternzeit läuft nun bis Juli 19. allerdings muss dein Arbeitgeber dich in dieser Zeit nicht beschäftigen! Einen Anspruch auf den Arbeitsplatz hast du erst nach der Elternzeit wieder. Ich arbeite nur auf Minijobs-Basis bis zum Ende der Elternzeit, aber nicht bei meinem Arbeitgeber, sondern bei einem anderen... Drück die Daumen, dass du es so machen kannst, wie du es dir wünscht.
Da du vorher dich nicht für volle zwei Jahre festgelegt hast muss dein AG der Verlängerung nicht zustimmen. Das ist eigentlich die einzige Hürde. TZ steht dir zu wenn der Betrieb groß genug ist und keine gewichtigen Gründe gegen sorechen. Nachteile... Naja, du hast kein Anrecht auf Wunscharbeitszeit während der KiTabetreuung, aber das läßt sich ja normal regeln. Wirkliche Nachteile hat man nicht, wigentlich nur Vorteile. Pass auf dass dir dein AG nicht klammheimlich deinen Originalvertrag ändert. Der muss nach Ende der EZ wiederaufleben. LG Lilly
upps, ich fürchte du beantwortest gerade meine Frage, die ich soeben bei Frau Bader gestellt habe... Ich wollte ja auch noch mal meine EZ verlängern, hatte aber schon von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert und jetzt lese ich bei dir, dass es dann problematisch werden kann, wenn ich jetzt das 3. Jahr auch noch dranhängen will? Oder kann der AG nur ablehnen, wenn es trifftige Gründe gibt? Ich würde den Antrag ja sicher noch im November einreichen, er hätte also sehr viel Zeit darauf zu reagieren... Liebe Grüße Friederike
In dem Fall ist das schon die zweite Verlängerung, das ist irgendwie nocnmal spezieller, da binnich mir nicht sicher. Aber wenn man die ersten zwei Jahre nicht gleich EZ beantragt hatte, dann muss der AG der Verlängerung zustimmen, da bin ich mir absolut aicher. Das ist aber halt die erste Verlängerung. LG Lilly
Dennoch danke für deine Antwort!
Danke vorab euch allen! Ich gehe quasi nur pro Forma in Elternzeit. Ich würde dann nur anstatt 40h halt 30h bei meinem AG während dieser verlängerten Elternzeit arbeiten. Nach Ablauf dieser wieder in Vollzeit. Ich hoffe, dass es klappt. Da ich im öffentlichen Dienst tätig bin und mein derzeitiger Posten nicht so "wichtig" ist, dass es doch klappen dürfte.
Ich schleiche mich mal aus dem Oktoberbus ein.. Soweit ich weiß, kannst du deine Teilzeit einfach befristen. Bei uns im Betrieb ist das definitiv möglich, ist aber auch recht groß. Lg
Ich gebe auch mal meinen Senf dazu. Ich bin auch im öffentlichen Dienst tätig und ich arbeite jetzt auch seit zwei Monaten auf 2 Jahre befristet in Teilzeit. Wenn für dich auch der TVöD gilt (was er wahrscheinlich tut), dann kannst du die Teilzeit auch nach TVöD beantragen, man kann sich da, ich meine 5 Jahre höchstens auf Teilzeit beschäftigen lassen pro Kind bis zum 18. Geburtstag. Kannst du aber auch alles im TVöD nachlesen. Allerdings muss der Arbeitgeber auch zustimmen, er muss im Falle einer Ablehnung aber einen triftigen Grund vorweisen können. LG, Elisa
Danke dir Elisa. Mein AG hatte mich ja darauf hingewiesen, dass ich TZ in Anspruch nehmen kann. Dachte aber, wenn ich dem Zustimmen, kann ich nicht mehr oder kaum zurück auf meine Vollzeitstelle. Ich werde nächste Woche mal mit meinen Abteilungsleiter sprechen- ich bin gespannt was er dazu sagt.
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